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E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten

Vorlagentyp: OFGRÜNEFDP
267 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt eine Prüfung und Berichterstattung über die E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2. Ziel ist es, die Errichtung von E-Ladestationen sozial und planvoll zu gestalten und sicherzustellen, dass auch mobilitätseingeschränkte Menschen Zugang zu diesen Lademöglichkeiten haben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat wolle beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. für welche Standorte im Ortsbezirk 2 aktuell eine Errichtung von E-Ladestationen beantragt ist und wie der Ortsbeirat 2 künftig frühzeitig über entsprechende Vorhaben unterrichtet wird.
  2. nach welchen Kriterien die Anträge von Unternehmen, die Ladeinfrastruktur anbieten, im Rahmen des Open Market Modells geprüft werden.
  3. warum beispielsweise die Ladestationen in der Straße "Am Weingarten" nicht in der seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Plattform, über https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zu r-smart-city/ (https://urbanedatenplattform.frankfurt.de/#!/map/chargeCloud) angezeigt werden und inwiefern die für Anträge zuständige Stelle auch für die Wartung der Übersicht zuständig ist.
  4. wie viele der bisherigen Anträge von anbietenden Unternehmen für Standorte im Ortsbezirk 2 negativ beschieden wurden und welche Gründe für die Ablehnung maßgeblich waren.
  5. wie viele der aktuell bereits gestatteten und in Prüfung befindlichen E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 in Form von Behindertenparkplätzen (gemäß DIN 18040-3) angeboten werden und wie künftig gewährleistet wird, dass eine ausreichende Anzahl an E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen installiert wird.
  6. inwieweit gewährleistet wird, dass die Standortgenehmigung laufende und künftige Planungen für den öffentlichen Raum und Verkehrsraum, z.B. Ausbau der Radinfrastruktur, nicht behindern.

Begründung

Da die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet, sondern dies im Rahmen des Open Market Modells anbietenden Unternehmen überlässt, besteht grundsätzlich Informationsbedarf, nach welchen konkreten Kriterien diese Anträge geprüft und beschieden werden und welche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 absehbar sind. Da E-Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung steigt, muss auch beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zwingend auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Ohne städtisches Gesamtkonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, besteht die Gefahr, dass Standortgenehmigungen für E-Ladesäulen unabgestimmt mit anderen städtischen Vorhaben erteilt werden. Um den verschiedenen Akteuren und Stakeholdern gerecht zu werden, sollten die eingerichteten Ladesäulen auch auf der verfügbaren Webseite angezeigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2019MM 140Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main - Vorlage eines „Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main“Magistratsvortrag
  2. 14. November 2022Sie sind hier
    OFOF 525/2E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  3. 5. Dezember 2022OMOM 3316E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenDirektanregung
  4. 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 267 WochenSTST 1919E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 16 · 05.12.2022
TO II, TOP 1
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3316 2022 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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