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E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten

Vorlagentyp: STMagistrat
103 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant den weiteren Ausbau der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 durch die Genehmigung von mindestens 24 Standorten, die bereits im Bau oder in Betrieb sind. Ziel ist es, die Ladeinfrastruktur sozial und planvoll zu gestalten, um den Bedürfnissen der Bürger gerecht zu werden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Im Ortsbezirk 2 sind mindestens 24 genehmigte Standorte im Bau oder in Betrieb. Eine gesonderte Information des Ortsbeirats für einzelne Standorte ist nicht vorgesehen. Bei den 129 bisher vom Magistrat vertraglich gestatteten Ladesäulenstandorten handelt es sich, wie auch in Stellungnahmen zu anderen Anregungen aufgeführt, um Pilotstandorte, mit bisher vier Betreiberfirmen. Für zukünftige Genehmigungsverfahren zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen bereitet der Magistrat ein neues Verfahren vor. Dieses wird eine Bedarfsanalyse und eine Standortbestimmung enthalten. Zu
  2. Die Anträge wurden bisher nach den bestehenden Beschlüssen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung lediglich straßenrechtlich geprüft. Beteiligt waren aber auch weitere Fachämter (u.a. Grünflächenamt, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Straßenverkehrsamt...). Zu
  3. Die Aufnahme in die genannte Plattform wird noch erfolgen. Die bestehenden E-Ladestationen sind aber auf allen behördlichen und privaten E-Ladeinfoportalen gelistet (Bundesnetzagentur, Strom bewegt Hessen etc.). Die für die Anträge zuständige Stelle ist nicht für die Wartung der Übersicht zuständig. Zu
  4. Die 129 Standorte wurden in der Regel einvernehmlich mit den Betreibern abgestimmt. Von den Betreibern vorgeschlagene Standorte wurden nur dann abgelehnt, wenn straßenrechtliche Gründe dem entgegenstanden (zum Beispiel zu wenig Restgehwegbreite). Zu
  5. Alle betroffenen Ladestationen wurden auf bereits bestehenden Parkplätzen errichtet. Besondere behindertengerechte Anforderungen wurden nicht gestellt. Zu
  6. Die Standortprüfungen und Genehmigungen sind mit den betroffenen städtischen Fachämtern abgestimmt worden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. November 2022OFOF 525/2E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
  2. 5. Dezember 2022OMOM 3316E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenDirektanregung
  3. 1. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 103 Wochen
    STST 1919E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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