Bericht (Zwischenbericht) des Magistrats B 578 vom 03.07.2009 Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Ausgezeichnet nur für den OBR 11
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Durchgangsverkehr der über die B 521 sowie Nordumfahrung Bergen geführt werden soll, belastet dann aber auch zusätzlich die Vilbeler Landstraße in Bergen. Da der Verkehr nicht nur über die Nordumfahrung abfließt sondern auch in südlicher Richtung über die Vilbeler Landstraße nach Fechenheim und Offenbach ist dies für den OBR 16 unzumutbar.
Inhalt
Antrag vom 11.08.2009, OF 500/16
Betreff:
Bericht (Zwischenbericht) des Magistrats B 578 vom 03.07.2009 Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Ausgezeichnet nur für den OBR 11
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert den Punkt 2. der Drucksache ( Anregung des OBR 11 OA 740 vom 22.09.2008 ) nicht umzusetzen.
Begründung:
Der Durchgangsverkehr der über die B 521 sowie Nordumfahrung Bergen geführt werden soll, belastet dann aber auch zusätzlich die Vilbeler Landstraße in Bergen. Da der Verkehr nicht nur über die Nordumfahrung abfließt sondern auch in südlicher Richtung über die Vilbeler Landstraße nach Fechenheim und Offenbach ist dies für den OBR 16 unzumutbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juli 2009BB 578Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
- 11. August 2009Sie sind hierOFOF 500/16Bericht (Zwischenbericht) des Magistrats B 578 vom 03.07.2009 Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Ausgezeichnet nur für den OBR 11Ortsbeiratsantrag · WBE
- 25. August 2009OAOA 961Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/Grüngürtel Bericht des Magistrats vom 03.07.2009, B 578Anregung
- 18. Dezember 2009BB 1054Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
- 3. Dezember 2010Antwort des Magistrats · nach 74 WochenBB 737Verkehrsberuhigung Seckbach Nord/GrüngürtelMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet