Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Berücksichtigung des Prinzips "SiGlinde" bei zukünftigen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2, um eine barrierefreie und gleichberechtigte Nutzung für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Ziel ist es, die Sicherheit und Aufenthaltsqualität im urbanen Raum zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2, das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung und Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehweg-Niveau
- Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Poller oder Würfel (barrierefrei)
- Komplett freie Sichtachsen im 5-Meter-Bereich
- Bäume/Baum-Scheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem 5-Meterbereich zur Kreuzung/Fußgängerüberweg
- Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluß an die entsiegelte Fläche
- Lieferparkplätze / Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze
- Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen
- Optional: Farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege
Darüber hinaus wird das Amt für Straßenbau und Erschließung gebeten eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 2 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem OBR 2 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.
Begründung
Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgänger*innen, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV), sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch diese Prinzip wird es ermöglicht im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2022Sie sind hierOFOF 472/2Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022OAOA 274Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungAnregung
- 24. März 2023STST 724Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungStellungnahme
- 24. Mai 2023OFOF 678/2Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023OMOM 4703Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegenDirektanregung
- 15. März 2024STST 552Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde Kreuzung anlegenStellungnahme
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 1890Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde Kreuzung anlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 FDP