Grundsatzbeschluss SiGlinde-Kreuzung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 2 schlägt vor, das Prinzip "SiGlinde" bei zukünftigen Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berücksichtigen, um die Sicherheit und Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen wie barrierefreie Umgestaltungen und die Anpflanzung von Bäumen erreicht werden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zukünftig bei allen grundhaften Baumaßnahmen in Kreuzungsbereichen des Ortsbezirks 2 das vom Radentscheid entwickelte Prinzip "SiGlinde" generell in der Bauplanung zu prüfen und bei der Umsetzung mit einzuplanen. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:
- generell sind alle Umbaumaßnahmen barrierefrei zu gestalten;
- Aufpflasterung des Kreuzungsbereiches auf Gehwegniveau;
- Herausziehen der Gehwegnasen/Kreuzungsecken und Absperrung mittels Pollern oder Würfeln (barrierefrei);
- komplett freie Sichtachsen im fünf-Meter-Bereich;
- Bäume/Baumscheiben und/oder Begrünung/Entsiegelung hinter dem fünf-Meter-Bereich zur Kreuzung/zum Fußgängerüberweg;
- Radbügel für Fahrräder und Lastenräder im Anschluss an die entsiegelte Fläche;
- Lieferparkplätze/Ladezone mit entsprechender Markierung bzw. Beschilderung in den abgehenden Straßen im Anschluss an die Fahrradstellplätze;
- Sitzgelegenheiten im Bereich der entsiegelten Flächen;
- optional: farbige Gestaltung der Aufpflasterung zur Markierung der Fußgängerüberwege.
Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, über eine aktuelle Liste aller für den Ortsbezirk 2 in der näheren Zukunft geplanten Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen zu berichten. Vor einem Umbaubeginn eines Kreuzungsbereichs sind dem Ortsbeirat 2 alle diesbezüglichen Planungen zeitnah vorzustellen.
Begründung
Das Prinzip "SiGlinde" bedeutet für alle zukünftigen Umbaumaßnahmen in Kreuzungsbereichen, "Sicher/Gleichberechtigt/Lindgrün" für alle Verkehrsteilnehmende, ob Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrende, inkl. Lastenräder oder motorisierter Individualverkehr (MIV) sowie Lieferverkehrsflächen, die gleichberechtigte individuelle Teilnahme. Lindgrün bedeutet in diesem Zusammenhang die Anpflanzung von Baumgewächsen im Kreuzungsbereich. Durch dieses Prinzip wird es ermöglicht, im urbanen Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmer eine gleichberechtigte Teilnahme zu gewährleisten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. September 2022OFOF 472/2Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. November 2022Sie sind hierOAOA 274Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungAnregung
- 24. März 2023STST 724Grundsatzbeschluss SiGlinde-KreuzungStellungnahme
- 24. Mai 2023OFOF 678/2Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. November 2023OMOM 4703Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlindeKreuzung anlegenDirektanregung
- 15. März 2024STST 552Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde Kreuzung anlegenStellungnahme
- 28. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 112 WochenSTST 1890Falkstraße/Am Weingarten als Pilotprojekt für eine SiGlinde Kreuzung anlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass im ersten Satz der Vorlage OA 274 die Worte "des Ortsbezirks 2" gestrichen werden)