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Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)

Vorlagentyp: OFGRÜNE
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden. Begründung: In seinem Vortrag M 210/2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o.a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine Baureifeplanung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mitbenutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht in direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden.

Inhalt

Antrag vom 03.05.2017, OF 445/5

Betreff: Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch) Vorgang: M 210/07 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine gerade und übersichtliche Fußgängerquerung über die Dreieichstraße in Höhe Willemerstraße auf der Südseite zu erstellen. Der Radverkehr Richtung Osten soll bis zum Wasserweg auf der Fahrbahn geführt werden.

Begründung: In seinem Vortrag M 210/2007 hat der Magistrat den Umbau der Willemerstraße in Aussicht gestellt und darin auch die o.a. Änderungen angekündigt. Nach nunmehr zehn Jahren liegt noch immer keine Baureifeplanung vor. Daher müssen nun endlich mit kleinem Aufwand zumindest die schlimmsten Engpässe beseitigt werden. Seit jeher haben Radler in der Willemerstraße ab Dreieichstraße Richtung Osten verbotswidrig den Richtung Westen linksseitig geführten Radweg mangels Alternativen mitbenutzt. Diese Praxis wurde inzwischen legalisiert, indem der Radweg sozusagen umgedreht wurde: Der Radweg Richtung Westen wurde aufgehoben und stattdessen als Radweg gegen die Einbahnstraße Richtung Osten ausgewiesen. Da sich Fußgänger und Radfahrer den Bordstein weiterhin teilen müssen, bleibt die Situation konfliktreich. Außerdem können Radfahrer nicht in direktem Weg auf den Radweg auffahren, sondern müssen sich in engen Kurven im Schritttempo über Fußgängerampel und Fußweg der Dreieichstraße in den Radweg hineintasten. Es ist daher sinnvoller den Radverkehr auf der Straße zu führen. Da die Willemerstraße Tempo-30-Zone ist, kann hier das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 445/5Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 19. Mai 2017OMOM 1646Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)Direktanregung
  3. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1949Radwegführung Willemerstraße und Fußgängerüberweg Dreieichstraße-Willemerstraße (erneuter Versuch)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 12 · 19.05.2017
TO I, TOP 33
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1646 2017 Die Vorlage OF 445/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinke
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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