Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße Vorgang: F 2757/16; OM 6/16 OBR 9; ST 961/16; OM 499/16 OBR 9; ST 1555/16; OIB 119/17 OBR 9; ST 2149/17 Aus den o.g. Vorgängen ist zu ersehen, dass die Problematik der Aufstellung von Glascontainern an der südlichen Ecke der Kreuzung der Straßen Am Dornbusch und Eschersheimer Landstraße eine anwohnerbelastende Problematik darstellt, die noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmte Verlegung der Glascontainer vom Standort vor der Liegenschaft Am Dornbusch 3-5 vor die Liegenschaft Am Dornbusch 1 (vgl. ST 961 [2016]) hat zu keiner Verbesserung für die Anwohner geführt, die sich nach wie vor massiv beklagen. Insbesondere aber ist das Gemischtwaren-/Spielwarengeschäft in dem Haus Nr. 1, vor dessen Schaufenster die beiden Glascontainer unerwartet versetzt wurden und die Sicht auf dessen Warenauslagen sie verstellen, unzumutbar betroffen. Im persönlichen Gespräch zeigte sich die Inhaberin schwer getroffen von dieser Sichtbeeinträchtigung nebst Verunreinigung vor ihrem Schaufenster, wo sie täglich selbst reinigt. Weshalb einem Einzelhändler im Stadtteil derartig Geschäftsschädigendes zugemutet wird, obwohl die Schwierigkeiten des Einzelhandels in den Stadtteilen dem Magistrat bekannt sind, ist nicht nachvollziehbar. Nunmehr wurden im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die beiden Glascontainer entfernt, ohne dass dies von der Umgebung als ein Verlust empfunden wird. Diese Chance sollte zur Bereinigung der Situation genutzt werden, zumal die Anregung, die Standortfrage durch einen unterirdischen Glascontainer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch zu lösen , wozu der Ortsbeirat 9 bereit ist, einen Beitrag von 30.000 Euro aus seinem Budget beizusteuern (vgl. OIB 119 [2017]), was nach derzeitiger Kenntnis etwa den Aufstellungskosten entspricht, noch nicht abschließend bearbeitet wurde (vgl. ST 2149 [2017]). Ein Verweis auf Kosten und das Programm "Schöneres Frankfurt" erübrigt sich deshalb. Der Magistrat wird daher gebeten, nach Abschluss der Bauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die derzeit entfernten Glascontainer nicht mehr in den Bereichen der Hausnummern 1-5 aufzustellen.
Inhalt
Antrag vom 05.03.2018, OF 425/9
Betreff: Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße Vorgang: F 2757/16; OM 6/16 OBR 9; ST 961/16; OM 499/16 OBR 9; ST 1555/16; OIB 119/17 OBR 9; ST 2149/17 Aus den o.g. Vorgängen ist zu ersehen, dass die Problematik der Aufstellung von Glascontainern an der südlichen Ecke der Kreuzung der Straßen Am Dornbusch und Eschersheimer Landstraße eine anwohnerbelastende Problematik darstellt, die noch nicht zufriedenstellend gelöst ist. Die nicht mit dem Ortsbeirat abgestimmte Verlegung der Glascontainer vom Standort vor der Liegenschaft Am Dornbusch 3-5 vor die Liegenschaft Am Dornbusch 1 (vgl. ST 961 [2016]) hat zu keiner Verbesserung für die Anwohner geführt, die sich nach wie vor massiv beklagen. Insbesondere aber ist das Gemischtwaren-/Spielwarengeschäft in dem Haus Nr. 1, vor dessen Schaufenster die beiden Glascontainer unerwartet versetzt wurden und die Sicht auf dessen Warenauslagen sie verstellen, unzumutbar betroffen. Im persönlichen Gespräch zeigte sich die Inhaberin schwer getroffen von dieser Sichtbeeinträchtigung nebst Verunreinigung vor ihrem Schaufenster, wo sie täglich selbst reinigt. Weshalb einem Einzelhändler im Stadtteil derartig Geschäftsschädigendes zugemutet wird, obwohl die Schwierigkeiten des Einzelhandels in den Stadtteilen dem Magistrat bekannt sind, ist nicht nachvollziehbar. Nunmehr wurden im Zuge der Straßenbauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die beiden Glascontainer entfernt, ohne dass dies von der Umgebung als ein Verlust empfunden wird. Diese Chance sollte zur Bereinigung der Situation genutzt werden, zumal die Anregung, die Standortfrage durch einen unterirdischen Glascontainer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch zu lösen , wozu der Ortsbeirat 9 bereit ist, einen Beitrag von 30.000 Euro aus seinem Budget beizusteuern (vgl. OIB 119 [2017]), was nach derzeitiger Kenntnis etwa den Aufstellungskosten entspricht, noch nicht abschließend bearbeitet wurde (vgl. ST 2149 [2017]). Ein Verweis auf Kosten und das Programm "Schöneres Frankfurt" erübrigt sich deshalb. Der Magistrat wird daher gebeten, nach Abschluss der Bauarbeiten in der Straße Am Dornbusch die derzeit entfernten Glascontainer nicht mehr in den Bereichen der Hausnummern 1-5 aufzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2016FF 2757In Höhe der Liegenschaft Am Dornbusch 3 sind auf dem Gehweg ein Altkleider- und mittlerweile sogar zwei Glascontainer auFragestunde-Frage
- 28. April 2016OFOF 16/9Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. April 2016OMOM 6Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“Direktanregung
- 18. Juli 2016STST 961Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“Stellungnahme
- 18. August 2016OFOF 69/9Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“Ortsbeiratsantrag · CDU
- 1. September 2016OMOM 499Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle „Dornbusch“Direktanregung
- 21. November 2016STST 1555Verlegung der Containeransammlung an der Bushaltestelle "Dornbusch"Stellungnahme
- 10. November 2017STST 2149GlascontainerStellungnahme
- 5. März 2018Sie sind hierOFOF 425/9Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. März 2018OMOM 2898Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 27. August 2018STST 1654Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
- 29. April 2019Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 771Verlegung der Glascontainer am U-Bahn-Abgang auf der südlichen Seite der Straße Am Dornbusch/Kreuzung mit der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP