eungesheimFraktion: CDUGRÜNESPDLINKE.FREIE WÄHLERFDPTitel/Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträ
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt setzt sich massiv bei den Entscheidungsträgern, insbesondere der Deutschen Flugsicherung, dafür ein, dass die Mindestflughöhe für den Gegenanflug im Frankfurter Stadtgebiet 8000 Fuß nicht unterschreitet.
- Am Frankfurter Berg werden kurzfristig Messungen durchgeführt, um die tatsächliche Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Fluglärm, insbesondere durch den Gegenanflug für den Rhein-Main-Flughafen, zu ermitteln. Dabei soll auch überprüft werden, ob die topographischen Gegebenheiten der angrenzenden Stadtteile die Auswirkungen der Emissionen auf die Anwohnerinnen und Anwohnerverstärken. Sollte sich dabei eine erhebliche Lärmbelastung herausstellen, wird eine Messstation zur Feststellung der Lärmemissionen dauerhaft eingerichtet. Begründung: Durch die hauptsächliche Leitung des Gegenanflugs Nord für Rhein-Main auf der sogenannten Ideallinie ohne tatsächliche Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Korridors ist die tägliche Belastung der Stadtteile im OBR 10 durch Flugzeuge seit der Verlegung des Gegenanflugs im März sehr intensiv und ohne größere Abstände. Es ist deshalb geboten, diese Belastung zumindest dadurch zu senken, dass die Mindestflughöhe von derzeit 4000 Fuß auf 8000 Fuß angehoben wird. Für die tatsächliche Lärmbelastung in diesem Bereich stehen gegenwärtig keine gemessenen Zahlen zur Verfügung. Messungen sind schnellstmöglich durchzuführen, damit eine gesicherte Grundlage für Diskussionen zur Verfügung steht Der Ortsvorsteher klärt derzeit, ob über die Eigentümer der Hochhäuser am Frankfurter Berg ein geeigneter Standort für eine Messstation gefunden werden kann.
Inhalt
Antrag vom 25.07.2011, OF 40/10
Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt setzt sich massiv bei den Entscheidungsträgern, insbesondere der Deutschen Flugsicherung, dafür ein, dass die Mindestflughöhe für den Gegenanflug im Frankfurter Stadtgebiet 8000 Fuß nicht unterschreitet.
- Am Frankfurter Berg werden kurzfristig Messungen durchgeführt, um die tatsächliche Beeinträchtigung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Fluglärm, insbesondere durch den Gegenanflug für den Rhein-Main-Flughafen, zu ermitteln. Dabei soll auch überprüft werden, ob die topographischen Gegebenheiten der angrenzenden Stadtteile die Auswirkungen der Emissionen auf die Anwohnerinnen und Anwohnerverstärken. Sollte sich dabei eine erhebliche Lärmbelastung herausstellen, wird eine Messstation zur Feststellung der Lärmemissionen dauerhaft eingerichtet. Begründung: Durch die hauptsächliche Leitung des Gegenanflugs Nord für Rhein-Main auf der sogenannten Ideallinie ohne tatsächliche Ausnutzung des zur Verfügung stehenden Korridors ist die tägliche Belastung der Stadtteile im OBR 10 durch Flugzeuge seit der Verlegung des Gegenanflugs im März sehr intensiv und ohne größere Abstände. Es ist deshalb geboten, diese Belastung zumindest dadurch zu senken, dass die Mindestflughöhe von derzeit 4000 Fuß auf 8000 Fuß angehoben wird. Für die tatsächliche Lärmbelastung in diesem Bereich stehen gegenwärtig keine gemessenen Zahlen zur Verfügung. Messungen sind schnellstmöglich durchzuführen, damit eine gesicherte Grundlage für Diskussionen zur Verfügung steht Der Ortsvorsteher klärt derzeit, ob über die Eigentümer der Hochhäuser am Frankfurter Berg ein geeigneter Standort für eine Messstation gefunden werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Juli 2011Sie sind hierOFOF 40/10eungesheimFraktion: CDUGRÜNESPDLINKE.FREIE WÄHLERFDPTitel/Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden BeeinträOrtsbeiratsantrag
- 9. August 2011OAOA 38eungesheimTitel/Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen im Ortsbezirk 10Anregung
- 19. Dezember 2011BB 513eungesheimTitel/Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen im Ortsbezirk 10Magistratsbericht
- 23. Januar 2012OFOF 158/10eungesheimFraktion: GRÜNETitel/Betreff: Schadstoffmessstation in der Anflugroute im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag
- 7. Februar 2012OAOA 134eungesheimTitel/Betreff: Schadstoffmessstation in der Anflugroute im Frankfurter NordenAnregung
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 219eungesheimTitel/Betreff: Maßnahmen gegen die vom Rhein-Main-Flughafen ausgehenden Beeinträchtigungen im Ortsbezirk 10Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme