Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Das Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die Ortszentren zu stärken und großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese einzuschränken, ist zu begrüßen. Durch das vorligende Konzept wird aber weit über das Ziel hinausgeschossen, sodass es zu einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung der Bevölkerung kommen würde, wenn dieses Konzept tatsächlich wie geplant in Bebauungsplänen festgeschireben werden würde. zu 1.) Die Beschränkung des Einzelhandels auf wenige Zentren (im ganzen Ortsbezirk 7 sind nur 3 Zentren vorgesehen) zementiert die jetzt schon zu beobachtende Abkopplung ganzer Stadtteile (im OBZ 7 z.B. Westhausen, Industriehof und Willi-Brundert-Siedlung) von der Nahversorgung. Immer mehr Bürger werden gezwungen, mit dem Auto zum Einkaufen zu fahren, und Menschen ohne Auto (z.B. Ältere und Ärmere) haben Probleme, sich überhaupt mit Lebensmitteln zu versorgen. Kleine Ladeneinheiten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollten nicht nur „ausnahmsweise ermöglicht“ (M 51 S.2 drittletzter Absatz) bzw. „nach eingehender Prüfung zugelassen“ (M 51 S.5 Mitte) werden, sondern es ist im Gegenteil zu fordern, dass diese gefördert werden ! zu 2.) Die Karte in der Anlage 2 gibt die vorhandene Zentrenstruktur falsch wieder: Praunheim: Als Zentrum wird ein Stück der Heerstraße definiert. Der eigentliche Ortskern (Alt Praunheim) mit seinen Geschäften wird ausgeklammert. Das Einkaufszentrum Heinrich-Lübke-Straße ist nicht erwähnt. Die im laufenden Bebauungsplan-Verfahren nördlich der Heerstraße vorgesehene Ansiedlung eines Supermarktes wäre nicht mehr möglich, da außerhalb des Versorgungszentrums gelegen. Rödelheim: Das Nahversorgungszentrum Lorscher Straße liegt außerhalb des definierten Zentrums. Der Supermarkt Westerbachstraße 49 und die Großmärkte an der Guerickestraße sind nicht erwähnt. Hausen: Der Supermarkt Große Nelkenstraße 39 ist nicht erwähnt. zu 3.) Die Absurdität des ganzen Konzeptes wird deutlich, wenn man sich die Sortimentsliste genauer ansieht: Als zentrenrelevante Warenbereiche werden unter anderem festgelegt: - pharmazeutische Artikel (also Apotheken) - Zeitschriften - Arztpraxen - Frisöre - Restaurant, Café, Imbiss, Bierausschank (auf frankfurterisch: Wasserhäuschen) - Wohnungen (was ist damit gemeint?), Wohnheime, Altenwohnungen (was das in einem Einzelhandelskonzept zu suchen hat, ist nicht einsehbar) Alle diese heute zum Nutzen der Bevölkerung breit gestreuten Betriebe müssten in Zukunft per Bebauungsplanverfahren verboten werden, wenn sie nicht in einem Versorgungszentrum liegen ! Als nicht zentrenrelevante Warenbereiche, die „außerhalb der Versorgungszentren nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig sind“ (M 51 letzter Absatz) werden unter anderem festgelegt: - Autovermietung, Fahrschule - Handwerksbetriebe wie z.B. Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten Wem soll dieser Unfug nützen ?
Inhalt
Antrag vom 06.04.2008, OF 393/7
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger
Vorgang:
M 51 vom 14.3.2008
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird in folgenden Punkten abgelehnt:
- ) Die Konzentration des Einzelhandels auf wenige Zentren wird in der geplanten Form abgelehnt, da sie die Nahversorgung der Bürger gefährdet.
- ) Anlage 2 stellt die vorhandene Zentrenstruktrur im Ortsbezirk 7 falsch dar.
3) Punkt 4 der M 51 und die Frankfurter Sortimentsliste werden abgelehnt.
Begründung:
Das Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die Ortszentren zu stärken und großflächigen Einzelhandel auf der grünen Wiese einzuschränken, ist zu begrüßen. Durch das vorligende Konzept wird aber weit über das Ziel hinausgeschossen, sodass es zu einer weiteren Verschlechterung der Nahversorgung der Bevölkerung kommen würde, wenn dieses Konzept tatsächlich wie geplant in Bebauungsplänen festgeschireben werden würde.
zu 1.)
Die Beschränkung des Einzelhandels auf wenige Zentren (im ganzen Ortsbezirk 7 sind nur 3 Zentren vorgesehen) zementiert die jetzt schon zu beobachtende Abkopplung ganzer Stadtteile (im OBZ 7 z.B. Westhausen, Industriehof und Willi-Brundert-Siedlung) von der Nahversorgung. Immer mehr Bürger werden gezwungen, mit dem Auto zum Einkaufen zu fahren, und Menschen ohne Auto (z.B. Ältere und Ärmere) haben Probleme, sich überhaupt mit Lebensmitteln zu versorgen. Kleine Ladeneinheiten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche sollten nicht nur "ausnahmsweise ermöglicht“ (M 51 S.2 drittletzter Absatz) bzw. "nach eingehender Prüfung zugelassen“ (M 51 S.5 Mitte) werden, sondern es ist im Gegenteil zu fordern, dass diese gefördert werden !
zu 2.)
Die Karte in der Anlage 2 gibt die vorhandene Zentrenstruktur falsch wieder:
Praunheim:
Als Zentrum wird ein Stück der Heerstraße definiert. Der eigentliche Ortskern (Alt Praunheim) mit seinen Geschäften wird ausgeklammert. Das Einkaufszentrum Heinrich-Lübke-Straße ist nicht erwähnt. Die im laufenden Bebauungsplan-Verfahren nördlich der Heerstraße vorgesehene Ansiedlung eines Supermarktes wäre nicht mehr möglich, da außerhalb des Versorgungszentrums gelegen.
Rödelheim:
Das Nahversorgungszentrum Lorscher Straße liegt außerhalb des definierten Zentrums. Der Supermarkt Westerbachstraße 49 und die Großmärkte an der Guerickestraße sind nicht erwähnt.
Hausen:
Der Supermarkt Große Nelkenstraße 39 ist nicht erwähnt.
zu 3.)
Die Absurdität des ganzen Konzeptes wird deutlich, wenn man sich die Sortimentsliste genauer ansieht:
Als zentrenrelevante Warenbereiche werden unter anderem festgelegt:
- pharmazeutische Artikel (also Apotheken)
- Zeitschriften
- Arztpraxen
- Frisöre
- Restaurant, Café, Imbiss, Bierausschank (auf frankfurterisch: Wasserhäuschen)
- Wohnungen (was ist damit gemeint?), Wohnheime, Altenwohnungen (was das in einem
Einzelhandelskonzept zu suchen hat, ist nicht einsehbar)
Alle diese heute zum Nutzen der Bevölkerung breit gestreuten Betriebe müssten in Zukunft per Bebauungsplanverfahren verboten werden, wenn sie nicht in einem Versorgungszentrum liegen !
Als nicht zentrenrelevante Warenbereiche, die "außerhalb der Versorgungszentren nur in den bestehenden Einkaufszentren und Fachmarktagglomerationen zulässig sind“ (M 51 letzter Absatz) werden unter anderem festgelegt:
- Autovermietung, Fahrschule
- Handwerksbetriebe wie z.B. Kfz-Werkstätten, Zweirad-Werkstätten
Wem soll dieser Unfug nützen ?
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2008Sie sind hierOFOF 393/7Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der BürgerOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 6. Mai 2008OAOA 645Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51Anregung
- 3. November 2008Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1571Einzelhandels- und ZentrenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 51 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 382/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 393/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, SPD, GRÜNE, FARBECHTE, FDP, BFF und REP zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP und UDF