Einzelhandels- und Zentrenkonzept
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2008, ST 1571
Betreff:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Zu 1.):
Der Nutzen vorhandener kleiner Ladeneinheiten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche wird nicht in Frage gestellt. Angesichts der Strukturumbrüche in der Einzelhandelsentwicklung ist aber eine Konzentration der Einzelhandelsfläche auf die einzelnen Versorgungszentren ein wesentlicher Bestandteil des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Aufgrund der mehrpoligen Siedlungs- und Versorgungsstruktur ist eine vergleichsweise hohe Einzelhandelsbedeutung der städtebaulich integrierten Ortsbezirks-/Ortsteilzentren bzw. der untergeordneten Nahversorgungszentren strukturprägend. Priorität für zukünftige Entwicklungen haben die gewachsenen Ortsteilzentren und integrierten Standorte, in Frankfurt am Main sind das 56 integrierte Versorgungszentren. Mit der Konzentration des Einzelhandels auf die insgesamt 61 Zentren werden die vorhandenen Bereiche gestärkt.
Eine prinzipiell darüber hinausgehende einzelhandelsbezogene Standortpolitik nach dem "Gießkannen-Prinzip“ würde die Versorgungszentren wirtschaftlich schwächen und damit ihren Bestand sowie die Entwicklungsfähigkeit als städtebaulicher und sozialer Kristallisationspunkt gefährden. Eine über die Versorgungszentren im Einzelfall hinausgehende Nahversorgung ist dagegen gemäß M 51 unter bestimmten Voraussetzungen möglich: So insbesondere aufgrund realer Veränderungen, denen im Rahmen von Fortschreibungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes Rechnung getragen werden soll (vgl. Ziff. 2).
Zu 2.):
Die Darstellung der Einzelhandelszentren und dezentralen Agglomerationen erfolgt auf Grundlage der Definition der Zentren gemäß Anlage 1a zur M 51, die für bestimmte Zentrenkategorien eine bestimmte Anzahl an Einzelhandelsbetrieben und eine bestimme Verkaufsfläche vorsieht. Standorte, die dieser Anforderung nicht entsprechen, werden nicht gekennzeichnet. Einzelne Märkte wurden generell nicht erwähnt. Dies gilt insbesondere für die in OA 645 nachgefragten Bereiche in Praunheim (Heerstraße, Einkaufszentrum Heinrich-Lübke-Straße), Rödelheim (Lorscher Straße, Westerbachstraße, Guerickestraße) sowie in Hausen.
Eine Fortschreibung bzw. Modifikation des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wird im Hinblick auf das Regionale Einzelhandelskonzept sowie in Abhängigkeit von der realen Veränderung des Einzelhandelsbesatzes erfolgen.
Zu 3.):
Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll die mehrpolige Versorgungsstruktur des Stadtgebietes gestärkt werden. Eine Stärkung der City und der Stadtteilzentren entspricht dem Leitbild der urbanen europäischen Stadt und einer nachhaltigen
Stadtentwicklung. Dabei wird es nicht alleine um den Einzelhandel als Versorgungsfaktor gehen, sondern auch um seine Funktion für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in allen Teilen unserer Stadt.
Wie in M 51 bereits erwähnt gehen von Einzelhandelsbetrieben auch negative Wirkungen auf Versorgungsbereiche aus. Insbesondere dann, wenn sie an nicht integ-rierten Standorten großflächig Sortimente anbieten, die besonders für ein Versorgungszentrum prägend sind. Als Folge davon sind Umsatzumlenkungen und daraus resultierende Verdrängungseffekte zu sehen. Mit der Sortimentsliste wird dem Magistrat ein zentrales Steuerungselement des Einzelhandels und eine Steuerungsgrundlage für die Bauleitplanung zur Verfügung gestellt. Die Sortimentsliste beschreibt somit über die einzelhandelsbezogenen Ausstattungselemente und Warenbereiche hinaus auch die ergänzenden Nutzungsarten, die zu einer stabilen Funk-tionsmischung für die Versorgungszentren beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. April 2008OFOF 393/7Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der BürgerOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 6. Mai 2008OAOA 645Einzelhandels- und Zentrenkonzept gefährdet die Nahversorgung der Bürger Vortrag des Magistrats vom 14.03.2008, M 51Anregung
- 3. November 2008Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1571Einzelhandels- und ZentrenkonzeptStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab