Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle verkehrsberuhigter Bereich rund um den Martin-Luther-Platz
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Neues zu Martin-Luther-Platz per E-MailBegründung
Kontrolle verkehrsberuhigter Bereich rund um den Martin-Luther-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, rund um den Martin-Luther-Platz mit Aufklärungsaktion/-tage, die VerkehrsteilnehmerInnen zu den geltenden Verkehrsregeln im "verkehrsberuhigten Bereich" zu informieren - vor allem in Bezug auf Geschwindigkeit und Querung, um so v.a. auch en Schulweg sicherer zu machen. Begründung: Die meisten AutofahrerInnen (und auch andere VerkehrsteilnehmerInnen) scheinen der Beobachtung nach nicht zu wissen, welche Verkehrsregeln in "Verkehrsberuhigten Bereichen", den so genannten "Spielstraßen" gelten. Fußgänger werden nicht beachtet, die Geschwindigkeit deutlich sichtbar überschritten. Aber auch FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen scheinen nicht zu wissen, was sie für Möglichkeiten/Rechte in diesem Straßenraum haben. Laut dem deutschen Verkehrssicherheitsrat gilt "In einer Spielstraße . .: Schritttempo fahren und jederzeit bremsbereit sein. Denn alle Verkehrsteilnehmer sind in einem verkehrsberuhigten Bereich gleichberechtigt - Kindern ist es sogar ausdrücklich erlaubt, dort zu spielen." Hiervon sind die Spielstraßen des Nordends, vor allem rund um den Martin-Luther-Platz jedoch weit entfernt! Eine Geschwindigkeitsmessung durch die Verkehrspolizei z.B. mittels Laserpistole (wie bereits von anderen Städten durchgeführt) könnte - mit oder ohne Verteilen von Bußgeldern - in Verbindung mit der Verteilung von schriftlichen Informationen (z.B. dem Verteilen von Flyern) und mündlicher Aufklärung - auch für Fußgänger und Fahrradfahrer- zu einer Erhöhung der Aufmerksamkeit und einer Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern, beitragen und verkehrsberuhigten Zonen/die Spielstraßen ihrem eigentlichen Zwecke ein wenig näher bringen. Diese sollte zuerst einmal rund um den Martin-Luther-Platz durchgeführt werden und sukzessive in allen verkehrsberuhigten Bereichen/Spielstraßen des Nordends (und auch die das Nordend betreffende Schulwege), Nordendplatz, Friedberger Platz, Rotlindstraße als "Aktionstage" mehrmals wiederholt werden und jeweils möglichst zu unterschiedlichen Tageszeiten/Wochentagen, um viele verschiedene AutofahrerInnen, aber auch andere VerkehrsteilnehmerInnen zu erreichen.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2013, OF 348/3
Betreff: Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle verkehrsberuhigter Bereich rund um den Martin-Luther-Platz
Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, rund um den Martin-Luther-Platz mit Aufklärungsaktion/-tage, die VerkehrsteilnehmerInnen zu den geltenden Verkehrsregeln im "verkehrsberuhigten Bereich" zu informieren - vor allem in Bezug auf Geschwindigkeit und Querung, um so v.a. auch en Schulweg sicherer zu machen.
Begründung: Die meisten AutofahrerInnen (und auch andere VerkehrsteilnehmerInnen) scheinen der Beobachtung nach nicht zu wissen, welche Verkehrsregeln in "Verkehrsberuhigten Bereichen", den so genannten "Spielstraßen" gelten. Fußgänger werden nicht beachtet, die Geschwindigkeit deutlich sichtbar überschritten. Aber auch FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen scheinen nicht zu wissen, was sie für Möglichkeiten/Rechte in diesem Straßenraum haben. Laut dem deutschen Verkehrssicherheitsrat gilt "In einer Spielstraße . .: Schritttempo fahren und jederzeit bremsbereit sein. Denn alle Verkehrsteilnehmer sind in einem verkehrsberuhigten Bereich gleichberechtigt - Kindern ist es sogar ausdrücklich erlaubt, dort zu spielen." Hiervon sind die Spielstraßen des Nordends, vor allem rund um den Martin-Luther-Platz jedoch weit entfernt! Eine Geschwindigkeitsmessung durch die Verkehrspolizei z.B. mittels Laserpistole (wie bereits von anderen Städten durchgeführt) könnte - mit oder ohne Verteilen von Bußgeldern - in Verbindung mit der Verteilung von schriftlichen Informationen (z.B. dem Verteilen von Flyern) und mündlicher Aufklärung - auch für Fußgänger und Fahrradfahrer- zu einer Erhöhung der Aufmerksamkeit und einer Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern, insbesondere Kindern, beitragen und verkehrsberuhigten Zonen/die Spielstraßen ihrem eigentlichen Zwecke ein wenig näher bringen. Diese sollte zuerst einmal rund um den Martin-Luther-Platz durchgeführt werden und sukzessive in allen verkehrsberuhigten Bereichen/Spielstraßen des Nordends (und auch die das Nordend betreffende Schulwege), Nordendplatz, Friedberger Platz, Rotlindstraße als "Aktionstage" mehrmals wiederholt werden und jeweils möglichst zu unterschiedlichen Tageszeiten/Wochentagen, um viele verschiedene AutofahrerInnen, aber auch andere VerkehrsteilnehmerInnen zu erreichen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 31. Januar 2013Sie sind hierOFOF 348/3Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle verkehrsberuhigter Bereich rund um den Martin-Luther-PlatzOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2013OMOM 1929Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-PlatzDirektanregung
- 3. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 617Aufklärungskampagne/-aktion und Kontrolle des verkehrsberuhigten Bereichs rund um den Martin-Luther-PlatzStellungnahme
- 3. Februar 2016OFOF 940/3Aufklärungskampagne/-aktion in SpielstraßenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2016OMOM 5076Aufklärungskampagne/-aktion in SpielstraßenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme