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Städtebauliche Neuordnung des Areals Kleines Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: OFCDU
68 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
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Begründung

Kleines Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das Kleine Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße 6 zu erwerben, abzureissen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen). Begründung: Der anstehende Neubau des Supermarktes NETTO sowie immer neue Trading-down-Effekte, auch durch die ansässigen Mindernutzungen verursacht, bieten aktuell Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es waere wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Foerderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial vertraegliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume fuer Einrichtungen der sozialen Fuersorge mitgeplant werden.

Inhalt

Antrag vom 28.08.2018, OF 339/8

Betreff: Städtebauliche Neuordnung des Areals Kleines Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das Kleine Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße 6 zu erwerben, abzureissen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen).

Begründung: Der anstehende Neubau des Supermarktes NETTO sowie immer neue Trading-down-Effekte, auch durch die ansässigen Mindernutzungen verursacht, bieten aktuell Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es waere wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Foerderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial vertraegliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume fuer Einrichtungen der sozialen Fuersorge mitgeplant werden.Nebenvorlage: Antrag vom 23.10.2018, OF 354/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2018Sie sind hier
    OFOF 339/8Städtebauliche Neuordnung des Areals Kleines Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 29. November 2018OAOA 342Städtebauliche Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-StraßeAnregung
  3. 27. Mai 2019STST 1014Städtebauliche Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
  4. 20. Dezember 2019Antwort des Magistrats · nach 68 WochenSTST 2356Städtebauliche Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 25 · 13.09.2018
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage OF 339/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 26 · 25.10.2018
TO I, TOP 10
Beraten
1. Die Vorlage OF 339/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 354/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 27 · 29.11.2018
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 342 2018 1. Die Vorlagen OF 339/8 und OF 354/8 werden in der folgenden gemeinsamen Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Eigentümer des Kleinen Zentrums keinen Nachlass von Schulden zu gewähren. 2. mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das Kleine Einkaufszentrum in der Thomas-Mann-Straße 6 zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen)." 2. Die Vorlage OF 354/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen:

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
LinkeBFF
zu 2)
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. (Vorlage OF 339/8) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF zu 2. (Vorlage OF 354/8) Annahme bei Enthaltung CDU

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