Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A.661 in Wohnbereichen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Lärmveränderungen sind unter der tatsächlichen Kenntnis der Akustik zu beurteilen. Demnach können vom menschlichen Ohr bereits Veränderungen von weniger als 3 dB (A) wahrgenommen werden. Dies zeigt die durch die Baustelle des Autobahnanschlusses Mertonviertel bedingte Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Kalbach. Hier wird zurzeit der Lärm als geringer wahrgenommen. Im Übrigen ist durch die lang gezogene Rechtskurve und die Tatsache, dass sich in diesem Bereich häufig das Stauende auf der A 661 in Richtung Bad Homburger Kreuz befindet, eine gefährliche Verkehrssituation gegeben, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich macht. Antragstellende Fraktion: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 771 Zuständige Ortsbeiräte: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 26.10.2001, TO I, TOP 29 Beschluss: Anregung OA 382 2001
- Die Vorlage B 771 wird unter Hinweis auf OA 382 zurückgewiesen.
- Die Vorlage OF 33/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 26.10.2001, OF 33/12
Betreff:
Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661 in Wohnbereichen
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage B 771 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661 beibehalten wird.
Begründung:
Lärmveränderungen sind unter der tatsächlichen Kenntnis der Akustik zu beurteilen. Demnach können vom menschlichen Ohr bereits Veränderungen von weniger als 3 dB (A) wahrgenommen werden. Dies zeigt die durch die Baustelle des Autobahnanschlusses Mertonviertel bedingte Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Kalbach. Hier wird zurzeit der Lärm als geringer wahrgenommen.
Im Übrigen ist durch die lang gezogene Rechtskurve und die Tatsache, dass sich in diesem Bereich häufig das Stauende auf der A 661 in Richtung Bad Homburger Kreuz befindet, eine gefährliche Verkehrssituation gegeben, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich macht.
Antragstellende Fraktion: SPDHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B 771 Zuständige Ortsbeiräte: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2001BB 771Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661 im Wohnbereich in Preungesheim und am Frankfurter BergMagistratsbericht
- 26. Oktober 2001OAOA 382Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A.661 in Wohnbereichen Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B.771Anregung
- 26. Oktober 2001Sie sind hierOFOF 33/12Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A.661 in WohnbereichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Oktober 2002Antwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 1105Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 661 in WohnbereichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme