Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 661 in Wohnbereichen
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Bericht des Magistrats vom 07.10.2002, B 1105
Betreff:
Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 661 in Wohnbereichen
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.12.2001, § 1685 - OA 382 OBR 12, B 771/01 -
Mit Schreiben des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen vom 05.07.02 wird die im Magistratsbericht B 771 getroffene ablehnende Haltung bestätigt.
In dem Schreiben wird zu den bereits bekannten Ausführungen im B 771 folgendes ergänzend mitgeteilt:
". . . Der Eindruck, dass es während der Baustellenverkehrsführung wesentlich leiser war, kann dadurch entstanden sein, dass im Baustellenbereich nur erheblich geringere Geschwindigkeiten (auch geringer als vor der Aufhebung der Beschränkung) gefahren werden konnten. Man muss auch bedenken, dass bei dem Wissen, es wird dort jetzt langsamer gefahren, auch sofort der Lärm subjektiv als geringer wahrgenommen wird.
. . . Ihr Hinweis, allein aufgrund der Rechtskurve sei die Verkehrssicherheit nicht gegeben, reicht nicht aus, um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anzuordnen. § 3 StVO besagt, der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, und Wetterverhältnissen sowie seiner persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
. . . Ich hoffe, dass ich Ihnen sowohl die fachlichen als auch rechtlichen Zusammenhänge, die in Verbindung mit der Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Zuge der A 661 bei Kalbach stehen, darlegen konnte."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. September 2001BB 771Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 661 im Wohnbereich in Preungesheim und am Frankfurter BergMagistratsbericht
- 26. Oktober 2001OFOF 33/12Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A.661 in WohnbereichenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Oktober 2001OAOA 382Beibehaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A.661 in Wohnbereichen Bericht des Magistrats vom 21.09.2001, B.771Anregung
- 7. Oktober 2002Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 54 WochenBB 1105Beibehaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A 661 in WohnbereichenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP, FAG und REP (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: PDS und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, PDS und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, FAG und REP (= Kenntnis)