Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main, hier: Bergen-Enkheim
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Da der Berger Rücken in seinen Hanglagen nach Süden geologisch sehr instabil ist, weil sich vor Jahrmillionen die Ablagerungen eines Meeres mit dazwischen liegenden Sandschichten übereinander schichteten, sind schon etliche Gebäude auf dieser "Rutschbahn" in Bewegung gekommen und einige, wie die Turnhalle der Schule am Hang, mussten wegen Einsturzgefahr abgerissen werden. Bei starken Niederschlägen führen die unter dem Letsch (Lehm/Ton/Mergel) liegenden Sandschichten viel Wasser, das in manchen Jahren aus trocken gefallenen oder spontan entstehenden Quellen auch austritt. Es ist deshalb unverantwortlich, in Baugebieten und bei Nachverdichtungen im Zuge von Zisternenbauten, Versickerungsanlagen für Regenwasser zu genehmigen oder ungeprüft zuzulassen, weil in der obersten meterdicken Bodenschicht aus fast wasserundurchlässigem Lehm und Ton und einer nur sehr dünnen Mutterbodendecke am Berger Hang Wasser nur sehr langsam versickern kann. Wenn es aber bis zur wasserführenden Sandschicht zum Beispiel durch Veränderungen der Bodenstruktur während der Bauarbeiten (Große Zisternen werden bis zu sechs Meter tief vergraben) durchdringt, kann es in regenreichen Jahren die Gefahr von Rutschungen und Wasserschäden an den benachbarten Grundstücken und auch an den Gebäuden ganz erheblich erhöhen. Ganz abgesehen von der aus der vollen Zisterne überlaufenden Flutung durch die nicht versickerungsfähigen Rigolengräben oder -mulden im wasserundurchlässigen Letsch. Wohin soll das überlaufende Wasser einer Zisterne zum Beispiel auf einen Letsch-Grundstück nach einem Unwetter oder in einem regenreichen Jahr versickern." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Inhalt
Antrag vom 08.07.2015, OF 327/16
Betreff: Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main, hier: Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Gebührenerhebung für Abwasser aus versiegelten Flächen den Bau von allen Arten von Versickerungsanlagen in den aus Letsch mit dazwischenliegenden Sandschichten bestehenden geologisch instabilen Hanglagen von Bergen-Enkheim wegen der Gefahr von Rutschungen aus geologischen Gründen und Überlaufen der Versickerungsanlagen im kaum wasserdurchlässigen Lehm/Tonboden grundsätzlich sofort zu untersagen, um Schäden an Gebäuden auszuschließen. .
Begründung: Da der Berger Rücken in seinen Hanglagen nach Süden geologisch sehr instabil ist, weil sich vor Jahrmillionen die Ablagerungen eines Meeres mit dazwischen liegenden Sandschichten übereinander schichteten, sind schon etliche Gebäude auf dieser "Rutschbahn" in Bewegung gekommen und einige, wie die Turnhalle der Schule am Hang, mußten wegen Einsturzgefahr abgerissen werden. Bei starken Niederschlägen führen die Sandschichten viel Wasser, das in manchen Jahren aus trocken gefallenen oder spontan entstehenden Quellen austritt. Es ist deshalb unverantwortlich, in Baugebieten und bei Nachverdichtungen Versickerungsanlagen für Regenwasser zu genehmigen, weil in der obersten meterdicken Bodenschicht aus fast wasserundurchlässigem Lehm und Ton und einer sehr dünnen Mutterbodendecke Wasser nur sehr, sehr langsam versickern kann und sich dann bei starken Niederschlägen den einfachsten Weg hangabwärts sucht. Das sind im Zweifel die Grundstücke und Keller der darunter liegenden Liegenschaften.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2015Sie sind hierOFOF 327/16Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main, hier: Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 8. September 2015VV 1437Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimAnfrage
- 6. November 2015STST 1579Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 712Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme