Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2015, ST 1579
Betreff: Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-Enkheim Vorläufige Stellungnahme: Die erforderliche Abstimmung der zu beteiligenden Fachämter konnte leider noch nicht abschließend erfolgen. Der Magistrat bedauert daher, dass noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juli 2015OFOF 327/16Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main, hier: Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · BFF
- 8. September 2015VV 1437Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimAnfrage
- 6. November 2015Sie sind hierSTST 1579Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
- 29. April 2016Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 712Bauverbot für Versickerungsanlagen von Regenwasser in den Hanglagen von Frankfurt am Main hier: Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab