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Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges

Vorlagentyp: OFCDU
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der bestehende Feldweg in Richtung des Sportparks weitergeführt werden kann, bestenfalls asphaltiert und als Radweg genutzt werden kann (siehe angefügte Lichtbilder), 2. ob im Querungsbereich der Goldpeppingstraße/Zufahrt Sportpark ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann. Begründung: Der aktuell bestehende Rad-/Fußgängerweg parallel zum Gleis der Straßenbahnlinie 18 verläuft nach Querung der Gleisanlage in nördlicher Richtung linksseitig der Goldpeppingstraße. Im Bereich des Übergangs der Gleisanlage mündet ein geschotterter Feldweg, der in nordöstlicher Richtung verläuft und auf die Goldpeppingstraße, dortiger Einfahrtsbereich zum Parkplatz des Sportparks Preungesheim, mündet. Der betreffende Feldweg bietet für Radfahrer die direkte und verkehrsfreie Anbindung an den Sportpark Preungesheim. Die Beschaffenheit des Weges birgt - insbesondere bei auftretendem Regen - Gefahren für seine Nutzer, so dass eine Asphaltierung angeraten ist. Mit der Asphaltierung des Weges ist ein erhöhter Querungsverkehr der Goldpeppingstraße in Höhe des Zufahrtsbereichs des Sportparks Preungesheim zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im beschriebenen Querungsbereich angeregt. Anlage 1 (ca. 521 KB)

Inhalt

Antrag vom 26.05.2017, OF 308/10

Betreff: Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob der bestehende Feldweg in Richtung des Sportparks weitergeführt werden kann, bestenfalls asphaltiert und als Radweg genutzt werden kann (siehe angefügte Lichtbilder), 2. ob im Querungsbereich der Goldpeppingstraße/Zufahrt Sportpark ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) eingerichtet werden kann.

Begründung: Der aktuell bestehende Rad-/Fußgängerweg parallel zum Gleis der Straßenbahnlinie 18 verläuft nach Querung der Gleisanlage in nördlicher Richtung linksseitig der Goldpeppingstraße. Im Bereich des Übergangs der Gleisanlage mündet ein geschotterter Feldweg, der in nordöstlicher Richtung verläuft und auf die Goldpeppingstraße, dortiger Einfahrtsbereich zum Parkplatz des Sportparks Preungesheim, mündet. Der betreffende Feldweg bietet für Radfahrer die direkte und verkehrsfreie Anbindung an den Sportpark Preungesheim. Die Beschaffenheit des Weges birgt - insbesondere bei auftretendem Regen - Gefahren für seine Nutzer, so dass eine Asphaltierung angeraten ist. Mit der Asphaltierung des Weges ist ein erhöhter Querungsverkehr der Goldpeppingstraße in Höhe des Zufahrtsbereichs des Sportparks Preungesheim zu erwarten. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) im beschriebenen Querungsbereich angeregt. Anlage 1 (ca. 521 KB)Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 308/10Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 13. Juni 2017OMOM 1756Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines FußgängerüberwegesDirektanregung
  3. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1909Anbindung des Sportparks Preungesheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines FußgängerüberwegesStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 13 · 13.06.2017
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1756 2017 Die Vorlage OF 308/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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