Anbindung des Sportparks Preungesheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1909
Betreff: Anbindung des Sportparks Preungesheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines Fußgängerüberweges Zu 1.: Bei dem angesprochenen Feldweg handelt es sich um einen sogenannten Interessentenweg, der über städtische und private Grundstücke verläuft. Die Asphaltierung der privaten Teilflächen könnte nur mit dem Einverständnis der betroffenen Eigentümer erfolgen. Zur Planung, Herstellung und Unterhaltung von Rad- und Fußwegen müssten die erforderlichen Grundstücksgeschäfte abgewickelt und planerische sowie finanztechnische Voraussetzungen geschaffen werden, die einen zeitlichen Vorlauf benötigen. Zu 2) Der genannte Bereich befindet sich außerhalb der Ortsgrenze. Deshalb kann die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs nicht angeordnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Mai 2017OFOF 308/10Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines FußgängerüberwegesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Juni 2017OMOM 1756Anbindung des Sportparks Preungsheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines FußgängerüberwegesDirektanregung
- 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1909Anbindung des Sportparks Preungesheim weiter verbessern hier: Fortführung eines Radweges sowie Einrichtung eines FußgängerüberwegesStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab