Gewerbegebiet Südliche Rödelheimer Landstraße - Veränderungssperre zu Gunsten der ansässigen Gewerbebetriebe ändern!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei der Veranstaltung des Stadtplanungsamtes am 07.11.2007 für die EigentümerInnen, PächterInnen und MieterInnen des Bereiches Südliche Rödelheimer Landstraße im Haus der Städtischen Bühnen wurde folgendes klar: Die Veränderungssperre nützt keinem der Anlieger. (auch nicht den Spekulanten!) Sie ist kontraproduktiv. Sie schafft Arbeitsplätze ab. Ein Umzug ist nicht finanzierbar. (Zumindest nicht durch die Stadt) Es gibt keinen Investor. Es braucht keine weiteren Büros. (Das vorhandene Bürohochhaus steht leer!) Deshalb ist vom Stadtplanungsamt ein alternativer Plan erstellt worden, der im jetzigen Gewerbegebiet auch weiterhin Gewerbe vorsieht und den Wohnungsbau auf die frei geräumte Fläche verlegt. Auch dieser Plan wurde als vorläufig und veränderbar bezeichnet. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren 834 bezieht sich nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen im Mittelbereich des Geländes. In dem genutzten Gewerbebereich wird die Veränderungssperre wieder aufgehoben.
Inhalt
Antrag vom 22.11.2007, OF 297/7
Betreff:
Gewerbegebiet Südliche Rödelheimer Landstraße - Veränderungssperre zu Gunsten der ansässigen Gewerbebetriebe ändern!
Bei der Veranstaltung des Stadtplanungsamtes am 07.11.2007 für die EigentümerInnen, PächterInnen und MieterInnen des Bereiches Südliche Rödelheimer Landstraße im Haus der Städtischen Bühnen wurde folgendes klar:
Die Veränderungssperre nützt keinem der Anlieger. (auch nicht den Spekulanten!)
Sie ist kontraproduktiv.
Sie schafft Arbeitsplätze ab.
Ein Umzug ist nicht finanzierbar. (Zumindest nicht durch die Stadt)
Es gibt keinen Investor.
Es braucht keine weiteren Büros. (Das vorhandene Bürohochhaus steht leer!)
Deshalb ist vom Stadtplanungsamt ein alternativer Plan erstellt worden, der im jetzigen Gewerbegebiet auch weiterhin Gewerbe vorsieht und den Wohnungsbau auf die frei geräumte Fläche verlegt. Auch dieser Plan wurde als vorläufig und veränderbar bezeichnet.
Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren 834 bezieht sich nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen im Mittelbereich des Geländes. In dem genutzten Gewerbebereich wird die Veränderungssperre wieder aufgehoben.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 14.09.2007, B 686 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2007BB 686Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBMagistratsbericht
- 22. November 2007Sie sind hierOFOF 297/7Gewerbegebiet Südliche Rödelheimer Landstraße - Veränderungssperre zu Gunsten der ansässigen Gewerbebetriebe ändern!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE., SPD
- 11. Dezember 2007OAOA 559Gewerbegebiet Südliche Rödelheimer Landstraße - Veränderungssperre zu Gunsten der ansässigen Gewerbebetriebe ändern! Bericht des Magistrats vom 14.09.2007, B 686Anregung
- 2. Juni 2008Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 833Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGBStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme