Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch"
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Präsentation von detaillierten Baustellenverkehrsplänen für die Neubaugebiete "Nieder-Eschbach-Süd" und "Am Hollerbusch". Dies ist notwendig, da die bestehenden Verkehrswege nicht ausreichend sind, um den zu erwartenden Schwerverkehr zu bewältigen und die Sicherheit der Schüler gefährdet ist.
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Am Hollerbusch — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 129508.12.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Hollerbusch per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 15 detaillierte Baustellenverkehrspläne für die Neubaugebiete "Niedereschbach Süd" und "Am Hollerbusch" zu präsentieren.
Begründung
Die vorhandenen Verkehrswege sind aufgrund der bereits bestehenden Belastung nicht leistungsfähig genug, um die zu erwartenden Schwerverkehre für die beiden Neubaugebiete, wie Kran- und Baggertransporte, Erd- und Baumaterial-Lkw, noch zusätzlich aufnehmen zu können. Insbesondere sind die Bürgersteige überwiegen nur einen Meter oder weniger breit und dienen zudem als Schulweg, so dass aus dem zusätzlichen Schwerlastverkehr auch eine erhebliche Gefährdung von Schülerinnen und Schülern resultieren dürfte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Februar 2020Sie sind hierOFOF 275/15Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach-Süd“ und „Am Hollerbusch“Ortsbeiratsantrag · BFF
- 13. März 2020OMOM 5913Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach Süd“ und „Am Hollerbusch“Direktanregung
- 25. Mai 2020STST 1037Baustellenverkehr Neubaugebiete „Nieder-Eschbach Süd“ und „Am Hollerbusch“Stellungnahme
- 23. November 2020STST 2036Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch"Stellungnahme
- 19. April 2021STST 856Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch"Stellungnahme
- 15. November 2021STST 2038Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch"Stellungnahme
- 3. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 118 WochenSTST 1285Baustellenverkehr Neubaugebiete "Nieder-Eschbach Süd" und "Am Hollerbusch"Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 5 CDU, 1 SPD und GRÜNE bei Enthaltung 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER