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Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum

Vorlagentyp: OFBFF
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1 geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs Reihenhäusern, bei der von 1100 m2 Grünfläche 1000 m2 neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden. Insbesondere wird der Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines Gartenprojektes für die Schülerinnen- und Schüler der nahegelegenen Zentgrafenschule und / oder eines Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten wird. Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein. Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den Städten zu erheblichen Gesundheitsbe-einträchtigungen. Stadtgrün mindert diese Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere Vegetations-elemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Naturerleben und erreichbare Grünräume die Lebens-qualität fördern. So stärkt das Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der Wohn-umgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander.

Inhalt

Antrag vom 09.10.2017, OF 246/11

Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, die bereits auf dem Flurstück 174/1 geplante und seitens der Bauaufsicht genehmigte Bebauung mit sechs Reihenhäusern, bei der von 1100 m2 Grünfläche 1000 m2 neu versiegelt werden sollen, doch noch abzuwenden. Insbesondere wird der Magistrat dazu aufgefordert, diesbezüglich in Gespräche mit der Eigentümerin des Grundstücks einzutreten, die darauf abzielen, den bereits mit dem Bauträger geschlossenen Erbpachtvertrag aufzulösen und stattdessen ein Nutzungsmodell zu entwickeln, mit dem die auf dem Areal vorhandene Stadtnatur erhalten und im Sinne der urbanen Biodiversität weiterentwickelt werden kann. Bei einer solchen zukünftigen Nutzung soll auch die Ermöglichung des direkten Mensch-Natur-Kontaktes im Vordergrund stehen, z. B. in Form eines Gartenprojektes für die Schülerinnen- und Schüler der nahegelegenen Zentgrafenschule und / oder eines Gemeinschaftsgartens, der als Aufenthaltsort für Hobbygärtner, Familien mit Kindern und Senioren einen für das Quartier wichtigen Sozialraum bildet. Auch Möglichkeiten von bürgerschaftlichen Partizipationsformen (Stichwort "urban gardening") sind hierbei einer Prüfung zu unterziehen. Weiterhin wird der Magistrat um eine Bewertung gebeten, welche Auswirkungen die Versiegelung und Bebauung dieser Grünfläche klimatologisch für Seckbach zur Folge haben würde. Ein besonderes Augenmerk ist hierbei auf die derzeit über die unterhalb des Huthparkes gelegenen Kleingärten einströmende Kaltluft zu richten und inwieweit der tiefer gelegene Teil des Stadtteils durch die geplante Bebauung von dieser Kaltluftzufuhr abgeschnitten wird.

Begründung: Grünflächen sind wichtige Sozialräume in einer Stadt und müssen sowohl wohnungsnah zu finden als auch leicht zugänglich sein. Hitzestress, Lärm und Luftverschmutzung führen in den Städten zu erheblichen Gesundheitsbe-einträchtigungen. Stadtgrün mindert diese Belastungen und verringert vor allem nachts die Wärmebelastung in den angrenzenden Quartieren. Vegetation absorbiert Lärm oder trägt dazu bei, diesen durch visuelle Abschirmung erträglicher zu machen; Bäume und andere Vegetations-elemente binden Feinstaub. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass Naturerleben und erreichbare Grünräume die Lebens-qualität fördern. So stärkt das Vorhandensein von urbanem Grün das Wohlbefinden von Bewohnerinnen und Bewohnern, indem es hilft, Stress abzubauen und die Identifikation mit der Wohn-umgebung zu fördern. Weiterhin tragen Grünflächen zur Anpassung der Städte an den Klimawandel bei und verringern die dadurch entstehenden Belastungen für die hier lebenden Menschen. Und nicht zuletzt leistet die Partizipation von Bewohnerinnen und Bewohnern an der Planung, Pflege und dem Erhalt von Grün- und Freiräumen im Quartier einen erheblichen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Naturerfahrung sowie Umweltbildung und stärkt das soziale Miteinander.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2017Sie sind hier
    OFOF 246/11Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum
    Ortsbeiratsantrag · BFF
  2. 6. November 2017OMOM 2346Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem RaumDirektanregung
  3. 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 355Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem RaumStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 16 · 06.11.2017
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2346 2017 Die Vorlage OF 246/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinke1 GrüneBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 GRÜNE

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