Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 355
Betreff: Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem Raum Für das Areal, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, existiert kein Bebauungsplan. Maßgabe für die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist demnach § 34 des Baugesetzbuches, der die Bebauung innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile regelt. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Da dies bei dem beantragten Bauvorhaben, dem Neubau von 6 Reihenhäusern mit 4 Carports und 5 Stellplätzen der Fall ist, bestand seitens der Bauherrschaft ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung. Die Liegenschaft liegt in einem Bereich, der durch die Kalt- und Frischluftabflüsse aus den nördlich bis nordwestlich gelegenen Freiflächen vor übermäßiger Überwärmung geschützt ist. Klimatische Einbußen, die mit einem baulichen Eingriff dieser Dimension verbunden sind, bleiben insgesamt auf den näheren Eingriffsbereich begrenzt. Eine Kappung der Kaltluftströme insgesamt ist aus Sicht des Magistrates nicht zu befürchten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2017OFOF 246/11Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem RaumOrtsbeiratsantrag · BFF
- 6. November 2017OMOM 2346Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem RaumDirektanregung
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 355Flurstück 174/1, Ellerstraße in 60389 Frankfurt - Seckbach / Stadtnatur und biologische Vielfalt statt Nachverdichtung auf engstem RaumStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab