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Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Gutleutstraße im Bereich Main-Neckar-Brücke und Camberger Brücke verbessert werden können. Hier geht es insbesondere um Verbesserungen von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke Westhafen - Gallus. Begründung: Bei der Befahrung der Kreuzung müssen die Radfahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung von der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Radfahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualver-kehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Radfahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, Camberger Straße und Main-Neckar-Brücke stark genutzt.

Inhalt

Antrag vom 29.01.2017, OF 220/1

Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Gutleutstraße im Bereich Main-Neckar-Brücke und Camberger Brücke verbessert werden können. Hier geht es insbesondere um Verbesserungen von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke Westhafen - Gallus.

Begründung: Bei der Befahrung der Kreuzung müssen die Radfahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung von der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Radfahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualver-kehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Radfahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, Camberger Straße und Main-Neckar-Brücke stark genutzt.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Januar 2017Sie sind hier
    OFOF 220/1Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Februar 2017OMOM 1263Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeDirektanregung
  3. 8. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 839Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 9 · 14.02.2017
TO I, TOP 11
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1263 2017 Die Vorlage OF 220/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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