Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
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Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Gutleutstraße im Bereich Main-Neckar-Brücke und Camberger Brücke verbessert werden können. Hier geht es insbesondere um Verbesserungen von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke Westhafen - Gallus. Begründung: Bei der Befahrung der Kreuzung müssen die Radfahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung von der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Radfahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualver-kehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Radfahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, Camberger Straße und Main-Neckar-Brücke stark genutzt.
Inhalt
Antrag vom 29.01.2017, OF 220/1
Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Querungsbedingungen für zu Fuß Gehende und Radfahrende in der Gutleutstraße im Bereich Main-Neckar-Brücke und Camberger Brücke verbessert werden können. Hier geht es insbesondere um Verbesserungen von Querungsmöglichkeiten auf der Strecke Westhafen - Gallus.
Begründung: Bei der Befahrung der Kreuzung müssen die Radfahrenden in Süd-Nord-Richtung zunächst den Radweg gegen die Fahrtrichtung nutzen, da eine gefahrlose Überquerung der Gutleutstraße an der Einmündung von der Rhein-Neckar-Brücke nicht möglich ist. Wenn die Radfahrenden dann die Kreuzung überqueren wollen, müssen sie fünf Ampeln und vier Verkehrsinseln passieren. Da die Verkehrsampeln dem motorisierten Individualver-kehr den Vorzug geben, dauert eine Querung der Kreuzung sehr lange. Das Verkehrsaufkommen an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße ist nicht nur zur Hauptverkehrszeit sehr hoch. Dadurch kommt es zu Rückstaus besonders in die Camberger Straße und in die Gutleutstraße Richtung Autobahnzubringer. Die Kreuzung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Verkehrsinseln. Diese Kreuzung wird von den Radfahrenden, welche die Nord-Süd-Achse von Bockenheim nach Niederrad über die Emser Straße, Camberger Straße und Main-Neckar-Brücke stark genutzt.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2017Sie sind hierOFOF 220/1Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2017OMOM 1263Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeDirektanregung
- 8. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 839Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme