Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße
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- Wegeverbindung vom Westhafen zum Sommerhoffpark zeitnah herstellen16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Gutleutstraße - Baseler Platz25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Vorkaufssatzung Nr. 11 - Südlich Gutleutstraße/Hirtenstraße/Wurzelstraße - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB13.10.2025 · M (Vortrag des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 839
Betreff: Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die Gutleutstraße Im Zusammenhang mit der Erschließung des Bauvorhabens Sommerhoffpark wurde ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrsführung am Knotenpunkt Gutleutstraße/Camberger Straße entwickelt. Dieser Planung wurde bereits in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) stadtintern zugestimmt. Die Planung (siehe Anlage) sieht eine spürbare Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende vor. So wird auf der Ostseite der Gutleutstraße eine zusätzliche signalgeregelte Fußgänger- und Radfahrquerung eingerichtet. Des Weiteren sind separate Radverkehrsbeziehungen von der Camberger Straße in die Gutleutstraße und umgekehrt vorgesehen. Gemäß dem vorliegenden Bauablaufplan (Stand Februar 2017) ist im Erschließungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Vorhabenträgerinnen des Bauprojektes Sommerhoffpark vorgesehen, die Umbaumaßnahmen des Knotens bis 2019 durchzuführen. Anlage 1_Vorplanung (ca. 747 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Januar 2017OFOF 220/1Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2017OMOM 1263Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeDirektanregung
- 8. Mai 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 839Neuregelung und Anpassung der Verkehrsregelung für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende an der Einmündung der Camberger Straße in die GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab