Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, eine Tempo-30-Zone im Wohngebiet einzurichten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Lärmbelästigung zu reduzieren. Insbesondere wird die Sicherheit an Zebrastreifen für Fußgänger, insbesondere Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, betont. Die Maßnahmen sollen zu einer allgemeinen Verkehrsberuhigung im Quartier führen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Roßkopfstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Wiederherstellung der Wartelinien/Warnlinien in der Niederurseler Landstraße22.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen07.11.2024 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Roßkopfstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen:
- Eine Tempo-30-Zone einzurichten im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier.
- Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen.
- Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern.
Begründung
In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. September 2022Sie sind hierOFOF 206/8Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022OMOM 2983Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeDirektanregung
- 13. Oktober 2022OMOM 2958Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt.Direktanregung
- 22. Mai 2023STST 1060Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeStellungnahme
- 8. Januar 2024Antwort des Magistrats · nach 67 WochenSTST 79Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme