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Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
67 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht gegeben sind. Die Straßen erfüllen eine wichtige Verkehrsverbindungsfunktion und sind durch den Linienbusverkehr geprägt.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Roßkopfstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 2.a) und b):

Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von weniger als 50 km/h innerorts darf aus Verkehrssicherheitsgründen nur eingerichtet werden, wenn sich auf dem Streckenabschnitt der Zugang einer Kindertagesstätte oder Schule befindet oder es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. In den betroffenen Abschnitten Niederurseler Landstraße und Praunheimer Weg wurde bedingt durch die Schulen jeweils 30 km/h auf einer Länge von 100 Metern angeordnet. Vor diesem Hintergrund ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1/2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder einer streckenbezogenen Tempo 30-Regelung ("runde 30" via VZ 274.30 StVO) auf gesamter Länge nicht möglich.

Zudem üben sowohl der Hammarskjöldring, die Roßkopfstraße, die Niederurseler Landstraße (die die Roßkopfstraße mit dem Praunheimer Weg verbindet) und auch der Praunheimer Weg als Grundnetzstraße eine besondere Stadtteilverbindungsfunktion von der Nordweststadt nach Niederursel und zurück aus. Aufgrund des dortigen Linienbusverkehres mit den Bussen 71, 72 und 73 wird durch diese Bündelung der Verkehre die Bedeutung in der Roßkopfstraße deutlich. Grundnetzstraßen sind erforderlich, um die Verkehrsberuhigung in den angrenzenden Wohngebieten zu ermöglichen.

Zu 2.c):

Der Fußgängerüberweg Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch die langgezogene Kurve gut ersichtlich. Davon abgesehen lässt sich die vom Ortsbeirat angeregte bauliche Veränderung nicht umsetzen, weil es sich bei der Straße um eine Grundnetzstraße mit Busverkehr handelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. September 2022OFOF 206/8Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 13. Oktober 2022OMOM 2983Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeDirektanregung
  3. 13. Oktober 2022OMOM 2958Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt.Direktanregung
  4. 22. Mai 2023STST 1060Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der RoßkopfstraßeStellungnahme
  5. 8. Januar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 67 Wochen
    STST 79Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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