Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen
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Neues zu Niederurseler Landstraße per E-MailBegründung
an Sonn- und Feiertagen Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der OM 573 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 8 in Ziffer 2 gebeten, den Fahrplan für die Linie 71 auf Sonn- und Feiertrage zu erweitern. Dies wurde wie folgt begründet: "An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weiskirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann- Ring, die ins Nordwestrum und vor allen zur Linie U1 bzw. U9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen." Dazu wird in der Stellungnahme ST 304 lediglich darauf hingewiesen, dass die Linie 71 auch an verkaufsoffenen Sonntagen betrieben wird. Ob auch an normalen Sonn- und Feiertagen ein Bedarf besteht, kann nicht mit der mehrmals im Jahr erfassten Auslastung der Busse und Bahnen festgestellt werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der VGF daraufhin zu wirken, dass die Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Damit soll erreicht werden, dass Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weiskirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring ohne umständliches Umsteigen an der Haltestelle Schulzentrum im Praunheimer Weg auch an Sonn- und Feiertagen die Linie U1 bzw. U9 im Nordwestzentrum erreichen können.
Inhalt
Antrag vom 29.05.2012, OF 198/8
Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: In der OM 573 wurde der Magistrat vom Ortsbeirat 8 in Ziffer 2 gebeten, den Fahrplan für die Linie 71 auf Sonn- und Feiertrage zu erweitern. Dies wurde wie folgt begründet: "An Sonn- und Feiertagen fährt der Bus 71 überhaupt nicht. Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weiskirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann- Ring, die ins Nordwestrum und vor allen zur Linie U1 bzw. U9 wollen, können das Nordwestzentrum nur durch Umsteigen auf die Buslinie 72 Richtung Nordwestzentrum erreichen." Dazu wird in der Stellungnahme ST 304 lediglich darauf hingewiesen, dass die Linie 71 auch an verkaufsoffenen Sonntagen betrieben wird. Ob auch an normalen Sonn- und Feiertagen ein Bedarf besteht, kann nicht mit der mehrmals im Jahr erfassten Auslastung der Busse und Bahnen festgestellt werden. Dieses vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat, bei der VGF daraufhin zu wirken, dass die Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen eingesetzt wird. Damit soll erreicht werden, dass Fahrgäste aus der Niederurseler Landstraße, dem Weiskirchener Weg und dem Gerhart-Hauptmann-Ring ohne umständliches Umsteigen an der Haltestelle Schulzentrum im Praunheimer Weg auch an Sonn- und Feiertagen die Linie U1 bzw. U9 im Nordwestzentrum erreichen können.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012MM 128Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2013 (ab 09.12.2012) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
- 29. Mai 2012Sie sind hierOFOF 198/8Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und FeiertagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2012OAOA 213Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128Anregung
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 412Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und FeiertagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme