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Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen

Vorlagentyp: B
15 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412

Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1877 Ziffer 2. - OA 213/12 OBR 8 - Die Buslinie 71 ist eine reine Verstärkungslinie und unterstützt von Montag bis Samstag die Linien 72 und 73. Schon die heute bestehende vergleichsweise geringe Nachfrage auf der Linie 71 rechtfertigt kaum noch den Einsatz dieser Linie. An Sonn- und Feiertagen, wenn die Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten im Nordwestzentrum geschlossen haben, liegt die Nachfrage nochmals deutlich unter den erreichten Fahrgastzahlen an den Werktagen. Vor diesem Hintergrund ist es für den Magistrat nicht vertretbar, die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren zu lassen. Mit nur einmaligem Umsteigen können auch diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, für die der sonntägliche Betrieb der Linie 71 unter Umständen vorteilhafter wäre, die Stadtbahnlinien U1 und U9 im Nordwestzentrum erreichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2012MM 128Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2013 (ab 09.12.2012) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
  2. 29. Mai 2012OFOF 198/8Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und FeiertagenOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 14. Juni 2012OAOA 213Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128Anregung
  4. 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    BB 412Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 157
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 8
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO I, TOP 34
Beraten
Die Vorlage B 412 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER gegen (= Kenntnis)

Verkehrsausschusses
Sitzung 14 · 06.11.2012
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 412 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung)

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