Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen
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Bericht des Magistrats vom 10.09.2012, B 412
Betreff: Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und Feiertagen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1877 Ziffer 2. - OA 213/12 OBR 8 - Die Buslinie 71 ist eine reine Verstärkungslinie und unterstützt von Montag bis Samstag die Linien 72 und 73. Schon die heute bestehende vergleichsweise geringe Nachfrage auf der Linie 71 rechtfertigt kaum noch den Einsatz dieser Linie. An Sonn- und Feiertagen, wenn die Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten im Nordwestzentrum geschlossen haben, liegt die Nachfrage nochmals deutlich unter den erreichten Fahrgastzahlen an den Werktagen. Vor diesem Hintergrund ist es für den Magistrat nicht vertretbar, die Linie 71 auch an Sonn- und Feiertagen verkehren zu lassen. Mit nur einmaligem Umsteigen können auch diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner der Nordweststadt, für die der sonntägliche Betrieb der Linie 71 unter Umständen vorteilhafter wäre, die Stadtbahnlinien U1 und U9 im Nordwestzentrum erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2012MM 128Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2013 (ab 09.12.2012) - Gesamtnetz BusMagistratsvortrag
- 29. Mai 2012OFOF 198/8Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und FeiertagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Juni 2012OAOA 213Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 an Sonn- und Feiertagen Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 128Anregung
- 10. September 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 412Zusätzlicher Einsatz der Buslinie 71 auch an Sonn- und FeiertagenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FREIE WÄHLER gegen (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD (= Zurückweisung)