Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen) Vorgang: OM 45/16 OBR 6; ST 1002/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemäß seinem Angebot in der ST 1002 vom 1.8.2016 das Gutachten zu den Seveso-Richtlinien im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Dabei soll auch auf das Gutachten zum Industriepark Griesheim eingegangen werden und es sollte sich wie angekündigt um die Teilnahme von Vertreter/-innen des RP Darmstadt bemüht werden. Begründung: In der ST 1002 heißt es: Betreff: Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen) Wie bereits anlässlich der OM 4580 vom 06. Oktober 2015 zugesichert, ist der Magistrat gerne bereit, die Ergebnisse des Abstandsgutachten des TÜV Nord zum Westteil des Industrieparks Höchst in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats vorzustellen. Er wird sich zudem um eine Teilnahme von Vertreter/-innen des Regierungspräsidiums Darmstadt bemühen. Der Magistrat ist ferner auch bereit, die Ergebnisse des Abstandsgutachtens für den Industriepark Griesheim im Ortsbeirat vorzustellen, sobald das Gutachten voraussichtlich Mitte Juli 2016 fertiggestellt sein wird. Mitte Juli 2016 ist nun lange vorbei, so dass auch das Gutachten zum Industriepark Griesheim fertiggestellt sein sollte.
Inhalt
Antrag vom 19.09.2016, OF 186/6
Betreff: Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen) Vorgang: OM 45/16 OBR 6; ST 1002/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemäß seinem Angebot in der ST 1002 vom 1.8.2016 das Gutachten zu den Seveso-Richtlinien im Ortsbeirat 6 vorzustellen. Dabei soll auch auf das Gutachten zum Industriepark Griesheim eingegangen werden und es sollte sich wie angekündigt um die Teilnahme von Vertreter/-innen des RP Darmstadt bemüht werden.
Begründung: In der ST 1002 heißt es:
Betreff: Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen) Wie bereits anlässlich der OM 4580 vom 06. Oktober 2015 zugesichert, ist der Magistrat gerne bereit, die Ergebnisse des Abstandsgutachten des TÜV Nord zum Westteil des Industrieparks Höchst in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats vorzustellen. Er wird sich zudem um eine Teilnahme von Vertreter/-innen des Regierungspräsidiums Darmstadt bemühen. Der Magistrat ist ferner auch bereit, die Ergebnisse des Abstandsgutachtens für den Industriepark Griesheim im Ortsbeirat vorzustellen, sobald das Gutachten voraussichtlich Mitte Juli 2016 fertiggestellt sein wird. Mitte Juli 2016 ist nun lange vorbei, so dass auch das Gutachten zum Industriepark Griesheim fertiggestellt sein sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2016OFOF 28/6Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Mai 2016OMOM 45Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Direktanregung
- 1. August 2016STST 1002Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Stellungnahme
- 19. September 2016Sie sind hierOFOF 186/6Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2016OMOM 616Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Direktanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 134Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme