Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 134
Betreff: Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen) Anknüpfend an die Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2016, ST 1002 und den Magistratsbericht B 190 vom 27.07.2016 stellt sich der Sachverhalt aktuell wie folgt dar: Mit den mittlerweile vorliegenden Abstandsermittlungen für den Industriepark Griesheim und das westliche Teilgebiet des Industrieparks Höchst verfügt der Magistrat nun über hinreichend belastbare Kenntnisse zur Betroffenheit der Stadtteile Sind-lingen, Zeilsheim, Unterliederbach (teilweise), Griesheim und auch Schwanheim von den Bestimmungen der Seveso-III-Richtlinie. Für die noch verbleibenden Stadtteile Höchst und Unterliederbach bereitet der Magistrat zurzeit in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt die Vergabe einer weiteren Abstandsbegutachtung vor, in der die bisher noch nicht betrachteten Störfallbetriebe im östlichen Teilgebiet des Industrieparks Höchst untersucht werden sollen. Nach Abschluss dieser Untersuchung - voraussichtlich im 4. Quartal 2017 - wird sich die Erkenntnislage zum Umfang der Seveso-Achtungs-abstände in den westlichen Stadtteilen vervollständigen. Anschließend wird der Magistrat die umfassend ermittelte Sachlage im Ortsbeirat vorstellen. Daneben führt der Magistrat derzeit intensive Gespräche mit den beiden Industrieparkbetreibern bezüglich der Anwendung der Seveso-III-Richtlinie im Beteiligungsverfahren sowie bezüglich einer einvernehmlichen Vereinbarung über die künftige Siedlungsentwicklung im Umfeld der Störfallbetriebe. Auf dieser Basis besteht weiterer Abstimmungsbedarf mit dem für die Regionalplanung zuständigen Regierungspräsidium Darmstadt, da der aktuelle Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) die Wohnbaupotentiale in den westlichen Stadtgebieten gegenwärtig nicht bzw. nicht mehr darstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2016OMOM 45Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Direktanregung
- 1. August 2016STST 1002Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Stellungnahme
- 19. September 2016OFOF 186/6Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Oktober 2016OMOM 616Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Direktanregung
- 13. Januar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 134Vorstellung des Gutachtens zu den Seveso-Richtlinien (Abstandsflächen)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab