Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/Riedberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Ergänzung zu den mit dem Antrag NR 390 geforderten Punkten beim Hessischen Verkehrsministerium dafür einzusetzen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 5 auch im Bereich der Gemarkung Kalbäch-Riedberg auf 100 km/h beschränkt wird. Begründung: Die von der A 5 verursachte Lärmbelastung im Bereich der Gemarkung Kalbach-Riedberg ist sehr hoch. Die für die Verbreiterung der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg von Hessen Mobil durchgeführte Voruntersuchung ergab, dass von den angrenzenden Wohngebieten vor allem der Bereich Kalbach-Riedberg mit deutlich über den Grenzwerten liegenden Schaliimmissionen belastet ist. Für große Bereiche Kalbachs wird der Immissionsgrenzwert nachts mit 12 dB(A) überschritten, für Bereiche des Riedbergs liegt die Überschreitung 9 dB(A) über dem nächtlichen Grenzwert von 49 dB(A). Die Grenzwertüberschreitungen bei Tag liegen in Kalbach bei 7 dB(A) und auf dem Riedberg bei 4 dB(A). Legt man den strengeren Immissionsgrenzwert von 47 dB(A) zugrunde, der unter anderem für die auf dem Riedberg vorhandenen Schulen gilt, beträgt die Grenzwertüberschreitung sogar bei 6 dß(A), obwohl es in diesem Bereich schon einen Lärmschutzwalf gibt. Diese Lärmbelastung ist nicht nur für die bereits ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger eine außerordentlich hohe Belastung. Sie stellt darüber hinaus auch ein nicht zu unterschätzendes Problem für die weitere Bebauung des Riedbergs und des Niederurseier Hangs dar. Daher ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch auf diesem Streckenabschnitt dringend geboten.
Inhalt
Antrag vom 02.11.2012, OF 185/12
Betreff: Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/Riedberg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich in Ergänzung zu den mit dem Antrag NR 390 geforderten Punkten beim Hessischen Verkehrsministerium dafür einzusetzen, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 5 auch im Bereich der Gemarkung Kalbäch-Riedberg auf 100 km/h beschränkt wird.
Begründung: Die von der A 5 verursachte Lärmbelastung im Bereich der Gemarkung Kalbach-Riedberg ist sehr hoch. Die für die Verbreiterung der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt und der Anschlussstelle Friedberg von Hessen Mobil durchgeführte Voruntersuchung ergab, dass von den angrenzenden Wohngebieten vor allem der Bereich Kalbach-Riedberg mit deutlich über den Grenzwerten liegenden Schaliimmissionen belastet ist. Für große Bereiche Kalbachs wird der Immissionsgrenzwert nachts mit 12 dB(A) überschritten, für Bereiche des Riedbergs liegt die Überschreitung 9 dB(A) über dem nächtlichen Grenzwert von 49 dB(A). Die Grenzwertüberschreitungen bei Tag liegen in Kalbach bei 7 dB(A) und auf dem Riedberg bei 4 dB(A). Legt man den strengeren Immissionsgrenzwert von 47 dB(A) zugrunde, der unter anderem für die auf dem Riedberg vorhandenen Schulen gilt, beträgt die Grenzwertüberschreitung sogar bei 6 dß(A), obwohl es in diesem Bereich schon einen Lärmschutzwalf gibt. Diese Lärmbelastung ist nicht nur für die bereits ortsansässigen Bürgerinnen und Bürger eine außerordentlich hohe Belastung. Sie stellt darüber hinaus auch ein nicht zu unterschätzendes Problem für die weitere Bebauung des Riedbergs und des Niederurseier Hangs dar. Daher ist die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch auf diesem Streckenabschnitt dringend geboten.Hauptvorlage: Antrag vom 01.10.2012, NR 390 Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2012Sie sind hierOFOF 185/12Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 2. November 2012OAOA 284Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/RiedbergAnregung
- 8. April 2013Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 163Zusätzlicher Lärmschutz an Autobahnen - auch im Bereich Kalbach/RiedbergMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, 2 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 2 SPD und LINKE. (= Annahme); 1 GRÜNE und 2 SPD (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme