Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Presse war zu entnehmen, dass die Mörfelder Landstraße aufgrund von Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn zwischen B26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Breslauer Straße per E-MailBegründung
Straße und Breslauer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die bei dem Ortstermin im September erörterten und beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veränderung der Parkanordnung in oben genannten Straßen umzusetzen. Im Wesentlichen sind das: Auf der östlichen Straßenseite wird Parken längs teilweise auf dem Gehweg angeordnet und beschildert. Auf der westlichen Straßenseite wird das Parken, soweit es die Restfahrbahnbreite zulässt, auf der Fahrbahn zugelassen und durch eine entsprechende Parkwinkelmarkierung verdeutlicht. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: die verbleibende Gehwegbreite soll mindestens 1,7-2,0 m betragen und, um eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung zu erreichen, die für den fließenden Verkehr verbleibende Restfahrbahnbreite soll sich am notwendigen Mindestmaß orientieren. Begründung: Momentan wird auf der östlichen Seite vielfach so weit auf dem Gehweg geparkt, dass einerseits Beschwerden aus der Anwohnerschaft ( zu schmaler Gehweg bei Begegnungsverkehr), andererseits Fahrzeughalter Strafmandate erhalten. Durch die neue Parkordnung sollen diese Konflikte beseitigt werden und außerdem durch eine schmale Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr die gewünschte Verkehrsberuhigung in dieser Tempo 30 Zone gewährleistet werden.
Inhalt
Antrag vom 16.11.2011, OF 176/5
Betreff: Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die bei dem Ortstermin im September erörterten und beschlossenen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Veränderung der Parkanordnung in oben genannten Straßen umzusetzen. Im Wesentlichen sind das: Auf der östlichen Straßenseite wird Parken längs teilweise auf dem Gehweg angeordnet und beschildert. Auf der westlichen Straßenseite wird das Parken, soweit es die Restfahrbahnbreite zulässt, auf der Fahrbahn zugelassen und durch eine entsprechende Parkwinkelmarkierung verdeutlicht. Dabei sind folgende Vorgaben zu beachten: die verbleibende Gehwegbreite soll mindestens 1,7-2,0 m betragen und, um eine möglichst effektive Verkehrsberuhigung zu erreichen, die für den fließenden Verkehr verbleibende Restfahrbahnbreite soll sich am notwendigen Mindestmaß orientieren.
Begründung: Momentan wird auf der östlichen Seite vielfach so weit auf dem Gehweg geparkt, dass einerseits Beschwerden aus der Anwohnerschaft ( zu schmaler Gehweg bei Begegnungsverkehr), andererseits Fahrzeughalter Strafmandate erhalten. Durch die neue Parkordnung sollen diese Konflikte beseitigt werden und außerdem durch eine schmale Fahrbahnbreite für den fließenden Verkehr die gewünschte Verkehrsberuhigung in dieser Tempo 30 Zone gewährleistet werden.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2011Sie sind hierOFOF 176/5Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER
- 2. Dezember 2011OMOM 721Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer StraßeDirektanregung
- 10. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 245Änderung der Parkordnung Beuthener Straße und Breslauer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG