Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4
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Hans-Bethe-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Tiefgarageneinfahrt Hans-Bethe-Straße gegen Falschparker sichern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Kreuzung Hans-Bethe-Straße/Otto-Schott-Straße sicherer für Fußgänger machen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schattendachplanung Riedbergplatz23.05.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hans-Bethe-Straße per E-MailBegründung
Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3/ Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str.-2-4 durch Aufbringen eines Zackenmusters (absolutes Halteverbot)) deutlicher gekennzeichnet wird. Begründung: Mit Antrag OM 1165 v. 20 Januar 2017 war der Magistrat gebeten worden, für eine deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrten - insbesondere im Stadtteil Riedberg - zu sorgen. Der Magistrat hat mit ST 610 vom 17. März 2017 eine ergänzende flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus als nicht umsetzbar abgelehnt, aber eine Prüfung bzw. Umsetzung im Einzelfall zugesagt. Die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str. 2-4, die wegen der dichten Bebauung im Brandfall von besonderer Bedeutung ist, wird seit langem von Anwohnern und Besuchern regelmäßig ganz oder weitgehend als Parkfläche genutzt. Da die widerrechtliche Nutzung als Parkfläche offensichtlich in keiner Weise überwacht bzw. mit Bußgeldern geahndet wird, hat sich dort eine Art von Gewohnheitsrecht herausgebildet. Die ergänzende Markierung der Feuerwehrzufahrt mit einem Zackenmuster könnte darauf hinwirken, dass die einschlägigen Regeln (Park- und Halteverbot) in Erinnerung gerufen und auch tatsächlich eingehalten werden.
Inhalt
Antrag vom 02.05.2017, OF 170/12
Betreff: Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3/ Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4 Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str.-2-4 durch Aufbringen eines Zackenmusters (absolutes Halteverbot)) deutlicher gekennzeichnet wird.
Begründung: Mit Antrag OM 1165 v. 20 Januar 2017 war der Magistrat gebeten worden, für eine deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrten - insbesondere im Stadtteil Riedberg - zu sorgen. Der Magistrat hat mit ST 610 vom 17. März 2017 eine ergänzende flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil Kalbach-Riedberg und darüber hinaus als nicht umsetzbar abgelehnt, aber eine Prüfung bzw. Umsetzung im Einzelfall zugesagt. Die Feuerwehrzufahrt im Bereich Hans-Bethe-Str. 3/Arthur-von-Weinberg-Str. 2-4, die wegen der dichten Bebauung im Brandfall von besonderer Bedeutung ist, wird seit langem von Anwohnern und Besuchern regelmäßig ganz oder weitgehend als Parkfläche genutzt. Da die widerrechtliche Nutzung als Parkfläche offensichtlich in keiner Weise überwacht bzw. mit Bußgeldern geahndet wird, hat sich dort eine Art von Gewohnheitsrecht herausgebildet. Die ergänzende Markierung der Feuerwehrzufahrt mit einem Zackenmuster könnte darauf hinwirken, dass die einschlägigen Regeln (Park- und Halteverbot) in Erinnerung gerufen und auch tatsächlich eingehalten werden.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 20. Januar 2017OMOM 1165Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 17. März 2017STST 610Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 2. Mai 2017Sie sind hierOFOF 170/12Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017OMOM 1677Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4Direktanregung
- 14. August 2017Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 1484Deutliche Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3 /Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4Stellungnahme
- 20. Juli 2018OFOF 325/12Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2018OMOM 3463Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem RiedbergDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme