Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-Riedberg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 610
Betreff: Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-Riedberg Eine flächendeckende Markierung der vorhandenen Feuerwehrzufahrten im Stadtteil Kalbach-Riedberg bzw. darüber hinaus ist nicht umsetzbar. Der Ortsbeirat sowie Eigentümer betroffener Liegenschaften können sich jedoch gerne an das zuständige Straßenverkehrsamt wenden, das einzelfallbezogen prüfen wird, ob die angeregte Markierung angelegt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Dezember 2016OFOF 124/12Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2017OMOM 1165Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-RiedbergDirektanregung
- 17. März 2017Sie sind hierSTST 610Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten in Kalbach-RiedbergStellungnahme
- 2. Mai 2017OFOF 170/12Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. Mai 2017OMOM 1677Deutlichere Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt HansBetheStraße 3/ ArthurvonWeinbergStraße 2 bis 4Direktanregung
- 14. August 2017STST 1484Deutliche Kennzeichnung der Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 3 /Arthur-von-Weinberg-Straße 2 bis 4Stellungnahme
- 20. Juli 2018OFOF 325/12Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. August 2018OMOM 3463Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem RiedbergDirektanregung
- 16. November 2018Antwort des Magistrats · nach 98 WochenSTST 2130Deutlichere Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrten auf dem RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab