Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt eine erneute Prüfung der Verkehrssituation für den Fußverkehr in der Schweizer Straße und die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere die Wiedereinrichtung von Fußgängerüberwegen. Es wird auf Gefahrenlagen und wiederholte Unfälle hingewiesen, die die Notwendigkeit dieser Maßnahmen unterstreichen.
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Schwanthalerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Aufpflasterung der Kreuzung Textorstraße/Diesterwegstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich Schwanthalerstraße/Oppenheimer Landstraße23.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer Straße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Schwanthalerstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation für den Fußverkehr im Bereich Schweizer Straße / Schwanthalerstraße erneut zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umzusetzen, insbesondere die Wiedereinrichtung des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) oder vergleichbarer gesicherter Querungshilfen.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht allein statistische Unfallhäufungen maßgeblich sind, sondern auch die konkrete Gefahrenlage vor Ort sowie das tatsächliche Nutzungsverhalten der Verkehrsteilnehmenden.
Der Magistrat wird ferner gebeten darzulegen,
- wie die Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 1, 3 und 45 StVO zum Schutz schwächerer VerkehrsteilnehmerInnen und Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich erfüllt wird,
- und aus welchen Gründen trotz bekannter Querungsbedarfe und dokumentierter Unfälle bislang keine zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Begründung
Die Ablehnung des ursprünglichen Antrags wurde unter anderem damit begründet, dass im betroffenen Bereich keine Unfallhäufungsstelle vorliege und ein Fußgängerüberweg aufgrund formaler Kriterien nicht anordnungsfähig sei. Diese Argumentation greift jedoch zu kurz. Nach § 45 StVO können und müssen Verkehrsregelungen dort angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, die über das allgemeine Verkehrsrisiko hinausgeht. Eine solche Gefahrenlage ergibt sich nicht ausschließlich aus statistischen Häufungen, sondern auch aus: - hohem tatsächlichen Querungsbedarf, - besonders schutzbedürftigen Personengruppen (u. a. Schulkinder, ältere Menschen), - sowie wiederholten Unfällen mit Fußgängerbeteiligung. Die §§ 1 und 3 StVO verpflichten darüber hinaus alle Verkehrsteilnehmenden zu besonderer Rücksichtnahme gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern und zu einer angepassten Geschwindigkeit. Diese Pflichten setzen jedoch voraus, dass die Straßenverkehrsbehörde durch Gestaltung und Anordnung die Einhaltung der Regeln überhaupt ermöglicht. Im Bereich Schweizer Straße / Schwanthalerstraße wird die Straße faktisch weiterhin an der bekannten Stelle gequert - unabhängig vom Rückbau des früher vorhandenen Zebrastreifens. Das tatsächliche Verhalten der Menschen vor Ort zeigt deutlich, dass hier ein dauerhafter Querungsbedarf besteht. Verkehrsplanung und Verkehrsrecht müssen sich an der Realität vor Ort orientieren. Zwei Unfälle mit Fußgängerbeteiligung innerhalb kurzer Zeit sind ein ernstzunehmendes Warnsignal. Sie als "verkehrlich unauffällig" zu bewerten, widerspricht dem präventiven Schutzauftrag der StVO. Die Wiederherstellung des Fußgängerüberwegs im Bereich Schweizer Straße / Schwanthalerstraße ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, die die Lebensrealität und den täglichen Fußverkehr in diesem Zentrum der Nahmobilität berücksichtigt. Die Entscheidungen der Verwaltung sollten sich an realen Nutzungsmustern und Gefährdungslagen orientieren - nicht umgekehrt. Der erneute Antrag ist daher erforderlich, um der Schutzpflicht gegenüber dem Fußverkehr gerecht zu werden und Verkehrssicherheit nicht erst nach weiteren schweren Unfällen herzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. September 2025OFOF 1543/5Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr auf der Schweizer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. Oktober 2025OMOM 7602Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeDirektanregung
- 23. Januar 2026STST 188Mehr Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeStellungnahme
- 5. Februar 2026Sie sind hierOFOF 1673/5Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Februar 2026OMOM 8236Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeDirektanregung
- 4. September 2026Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 1344Zur ST 188/26: Erneute Prüfung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verkehrssicherheit für den Fußverkehr in der Schweizer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und AfD gegen GRÜNE und BFF (= Ablehnung)