Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Zustimmung zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße, um die gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze sowie die Kreativwirtschaft zu sichern und Nutzungs-konflikte zur angrenzenden Wohnbebauung zu bewältigen. Es wird eine nachhaltige Entwicklung mit Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung gefordert.
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Kruppstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 22.09.2026.
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- Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Kruppstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen:
Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen und Arbeitsplätze und der
Kreativwirtschaft
Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung
Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume.
- Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern:
- das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße
mit in das Plangebiet aufgenommen werden
- beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer
hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden.
- Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße
werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird.
- Die Gebäude im Gewerbegebiet sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich
errichtet werden.
- Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der
Freiräume umzusetzen.
Begründung
Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östlichen Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Es handelt sich defacto nicht um ein reines Gewerbegebiet, sondern um ein Gewerbe- und Wohngebiet und dem sollte der neue Bebauungsplan auch Rechnung tragen. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einem angestrebten Versiegelungsanteil von 0,8 kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2021MM 175Bebauungsplan Nr. 558 - Gwinnerstraße - hier: Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. Januar 2022Sie sind hierOFOF 166/11Aufstellungsbeschluss GwinnerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.