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Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße

Vorlagentyp: OFCDU
33 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Begründung

in der Thomas-Mann-Straße Vorgang: ST 644/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Was versteht der Magistrat darunter, dass das Projekt "Vitalisierung des Kleinen Zentrums" im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt im Sinne des 2011/12 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" nur als private Baumaßnahme verwirklicht werden kann? Bedeutet dies, dass die Stadt einen etwaigen Abriss und einen Neubau an dieser Stelle nicht aktiv begleiten wird?
  2. Derzeit sind laut Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 v. 26.06.1965 nur ein- bis zweigeschossige Gebäude möglich, auf den Discount-Markt sollen aber drei Geschosse plus Staffelgeschoss aufgesetzt werden: Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wäre ein Neubebauung des gesamten Zentrumsareals mit einer Mischnutzung Wohnen/Einzelhandel/Gemeindebedarf überhaupt möglich?
  3. Ist der Magistrat zur Steuerung des Projekts auch bereit, die im Amtsgericht Frankfurt am Main im Wege der Zwangsvollstreckung zur Versteigerung am 27.06.2017 anstehenden Grundstücke Flur 15 Flurstücke 19/1, 20/1, 21/1, 40/218 und 40/220 (Gebäude-, Verkehrs- und Freifläche Thomas-Mann-Straße 6 a- c) durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG zu erwerben und anschließend - nach Beschlussfassung einer neuen städtebaulichen Leitlinie - entweder zu veräußern oder selbst zu entwickeln? Begründung: Auf die Begründung zur Vorlage OM 1155 v. 19.01.2017 wird verwiesen. Die in der ST 644 v. 27.03.2017 gemachten Ausführungen des Magistrats, er stehe zu der entstandenen Zielplanung einer neuen Wohnbebauung mit integriertem Einzelhandel und Sozialräumen sowie der Öffnung des Kleinen Zentrums zur Thomas-Mann-Straße, wird vom Ortsbeirat begrüßt, denn eine städtebauliche Neuordnung dieser Grundstücke ist dringend geboten, um einen völligen Funktionsverlust dieses ursprünglich für die Nahversorgung geplanten Standortes abzuwenden. Die Neuplanung mit Wohnräumen sollte Angebote der Nahversorgung und soziale Nutzungen vorsehen. Die angekündigte Zwangsversteigerung des Objekts bringt erneut die Frage ins Spiel, ob die Stadt beziehungsweise die ABG nicht bereit wäre, die Grundstücke nebst Gebäuden zunächst zu erwerben, um sie nach Fertigstellung einer konkreten Neuplanung des Areals mit Änderung des Bebauungsplanes NW 103 c Nr. 1 selbst zu entwickeln oder an einen privaten Investor wieder zu veräußern.

Inhalt

Antrag vom 02.05.2017, OF 159/8

Betreff: Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße Vorgang: ST 644/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat:

  1. Was versteht der Magistrat darunter, dass das Projekt "Vitalisierung des Kleinen Zentrums" im Zuge der städtebaulichen Weiterentwicklung der Nordweststadt im Sinne des 2011/12 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs "Neue Ideen für die Nordweststadt" nur als private Baumaßnahme verwirklicht werden kann? Bedeutet dies, dass die Stadt einen etwaigen Abriss und einen Neubau an dieser Stelle nicht aktiv begleiten wird?
  2. Derzeit sind laut Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 v. 26.06.1965 nur ein- bis zweigeschossige Gebäude möglich, auf den Discount-Markt sollen aber drei Geschosse plus Staffelgeschoss aufgesetzt werden: Auf welcher planungsrechtlichen Grundlage wäre ein Neubebauung des gesamten Zentrumsareals mit einer Mischnutzung Wohnen/Einzelhandel/Gemeindebedarf überhaupt möglich?
  3. Ist der Magistrat zur Steuerung des Projekts auch bereit, die im Amtsgericht Frankfurt am Main im Wege der Zwangsvollstreckung zur Versteigerung am 27.06.2017 anstehenden Grundstücke Flur 15 Flurstücke 19/1, 20/1, 21/1, 40/218 und 40/220 (Gebäude-, Verkehrs- und Freifläche Thomas-Mann-Straße 6 a- c) durch die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG zu erwerben und anschließend - nach Beschlussfassung einer neuen städtebaulichen Leitlinie - entweder zu veräußern oder selbst zu entwickeln? Begründung: Auf die Begründung zur Vorlage OM 1155 v. 19.01.2017 wird verwiesen. Die in der ST 644 v. 27.03.2017 gemachten Ausführungen des Magistrats, er stehe zu der entstandenen Zielplanung einer neuen Wohnbebauung mit integriertem Einzelhandel und Sozialräumen sowie der Öffnung des Kleinen Zentrums zur Thomas-Mann-Straße, wird vom Ortsbeirat begrüßt, denn eine städtebauliche Neuordnung dieser Grundstücke ist dringend geboten, um einen völligen Funktionsverlust dieses ursprünglich für die Nahversorgung geplanten Standortes abzuwenden. Die Neuplanung mit Wohnräumen sollte Angebote der Nahversorgung und soziale Nutzungen vorsehen. Die angekündigte Zwangsversteigerung des Objekts bringt erneut die Frage ins Spiel, ob die Stadt beziehungsweise die ABG nicht bereit wäre, die Grundstücke nebst Gebäuden zunächst zu erwerben, um sie nach Fertigstellung einer konkreten Neuplanung des Areals mit Änderung des Bebauungsplanes NW 103 c Nr. 1 selbst zu entwickeln oder an einen privaten Investor wieder zu veräußern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Januar 2017OFOF 96/8Städtebaulicher Ideenwettbewerb Nordweststadt - wie geht es weiter?Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 19. Januar 2017OMOM 1155Städtebaulicher Ideenwettbewerb Nordweststadt - wie geht es weiter?Direktanregung
  3. 27. März 2017STST 644Städtebaulicher Ideenwettbewerb Nordweststadt - wie geht es weiter?Stellungnahme
  4. 2. Mai 2017Sie sind hier
    OFOF 159/8Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-Straße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 18. Mai 2017VV 456Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-StraßeAnfrage
  6. 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1652Zukunft des Kleinen Einkaufszentrums in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 12 · 18.05.2017
TO I, TOP 21
Angenommen
Auskunftsersuchen V 456 2017 Die Vorlage OF 159/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Mitdiskutieren

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