Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied
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Alt-Nied — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Erhalt der Grillstation „Nied Kirche“ und Prüfung einer rechtssicheren Fortführung am bestehenden Standort05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Den beschädigten Bücherschrank vor dem ehemaligen Nieder Rathaus wieder reparieren27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Alt-Nied per E-MailBegründung
Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch die Einrichtung von wechselseitig markierten Parkflächen auf der Oeserstraße im Abschnitt zwischen Alt Nied und Nied Bahnhof gegen die Möglichkeit zum Überholen und von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erschweren. Begründung: Es wurde mehrfach beobachtet, dass das Teilstück der Oeserstraße zwischen Alt Nied und Bahnhof Nied mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Ebenso werden dort innerhalb der Tempo 30-Beschilderung Autos überholt. Die Oeserstraße ist ein Schulweg für Grundschüler, welche die Niddaschule besuchen und auch ein Weg für Kindergartenkinder, welche die an der Oeserstraße gelegenen beiden Kindergärten aufsuchen. Es befinden sich zwei Bushaltestellen in diesem Abschnitt. Es gibt auf diesem Teilstück nur zwei eingerichtete Querungshilfen, eine Ampelanlage an der Schule und ein Zebrastreifen an der Einmündung der Bolongarostraße/Alt Nied in die Oeserstraße. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Sicherlich gab es auch den ein oder anderen Verstoß, aber das Überholen in einem Tempo-30 Bereich wird dadurch nicht erfasst bzw. ermittelt
Inhalt
Antrag vom 19.10.2015, OF 1520/6
Betreff: Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof Nied Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, durch die Einrichtung von wechselseitig markierten Parkflächen auf der Oeserstraße im Abschnitt zwischen Alt Nied und Nied Bahnhof gegen die Möglichkeit zum Überholen und von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erschweren.
Begründung: Es wurde mehrfach beobachtet, dass das Teilstück der Oeserstraße zwischen Alt Nied und Bahnhof Nied mit überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Ebenso werden dort innerhalb der Tempo 30-Beschilderung Autos überholt. Die Oeserstraße ist ein Schulweg für Grundschüler, welche die Niddaschule besuchen und auch ein Weg für Kindergartenkinder, welche die an der Oeserstraße gelegenen beiden Kindergärten aufsuchen. Es befinden sich zwei Bushaltestellen in diesem Abschnitt. Es gibt auf diesem Teilstück nur zwei eingerichtete Querungshilfen, eine Ampelanlage an der Schule und ein Zebrastreifen an der Einmündung der Bolongarostraße/Alt Nied in die Oeserstraße. Es wurden Geschwindigkeitsmessungen (Radarkontrollen) zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Sicherlich gab es auch den ein oder anderen Verstoß, aber das Überholen in einem Tempo-30 Bereich wird dadurch nicht erfasst bzw. ermitteltBeratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 19. Oktober 2015Sie sind hierOFOF 1520/6Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof NiedOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2015OMOM 4658Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof NiedDirektanregung
- 15. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 128Höhere Verkehrssicherheit in der Oeserstraße im Abschnitt zwischen der Straße Alt-Nied und dem Bahnhof NiedStellungnahme
- 3. Februar 2020OFOF 1226/6Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020OMOM 5807Flüssigen Verkehr in der Oeserstraße ermöglichenDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme