Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Haardtwaldplatz — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Leistungsbeschreibung Straßenbahnhaltestellen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neugestaltung des Haardtwaldplatzes in Niederrad28.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Kippensammler im Ortsbezirk 524.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Haardtwaldplatz per E-MailBegründung
Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, a) in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen, b) im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen. Begründung: Zur Zeit ist es für den Radfahende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Meter die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifels- und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten.
Inhalt
Antrag vom 21.05.2019, OF 1301/5
Betreff: Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, a) in der Schwanheimer Straße auf dem kurzen Teilstück zwischen Trifelsstraße und Haardtwaldstraße das Radfahren gegen die Einbahnstraße anzuordnen, b) im gleichen Abschnitt eine Tempobegrenzung von 30 km/h wie auch in den Nachbarstraßen anzuordnen.
Begründung: Zur Zeit ist es für den Radfahende nicht möglich, die Schwanheimer Straße von West nach Ost durchgehend zu befahren, da im Bereich des Haardtwaldplatzes auf ca. 50 Meter die Straße nicht für den Zweirichtungsradverkehr freigegeben ist. Diese Route von der Niederräder Brücke oder der Hahnstraße bis zur Niederräder Landstraße ist für Radfahrende besonders attraktiv, weil sie wenig Verkehr und keine Ampeln hat. Die Fahrbahnbreite ist mit ca. 6 Metern ausreichend für eine Freigabe in beiden Richtungen. Die angrenzenden Straßen Trifels- und Haardtwaldstraße sowie die Schwanheimer Straße östlich und westlich des Haardtwaldplatzes haben bereits ein Tempolimit von 30 km/h. Daher kann die in diesem Abschnitt erlaubte höhere Geschwindigkeit gar nicht ausgenutzt werden. Die Anordnung der Begrenzung auf 30 km/h ist aber erforderlich, um die Freigabe der Einbahnstraße für den Fahrradverkehr zu gestatten.Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2017OMOM 1459Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzDirektanregung
- 8. September 2017STST 1770Verkehrsregelung um den HaardtwaldplatzStellungnahme
- 21. Mai 2019Sie sind hierOFOF 1301/5Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Juni 2019OMOM 4715Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeDirektanregung
- 2. September 2019STST 1717Niederrad: Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeStellungnahme
- 3. November 2019OFOF 1452/5Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. November 2019OAOA 501Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeAnregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 157 WochenSTST 874Radfahren gegen die Einbahnstraße in der Schwanheimer StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Ablehnung)