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Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.12.2020

Antrag Ortsbeirat

Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

Details im PARLIS OF_1275-2_2020
18.01.2021

Anregung Ortsbeirat

Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)?

Details im PARLIS OM_7074_2021
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 27.12.2020, OF 1275/2 Betreff: Überholverbot für Pkw von Fahrradfahrern auf der Leipziger Straße (Verkehrszeichen 277.1)? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Verkehrszeichen 277.1 (Überholverbot für PKW von Fahrradfahrern und Leichtkrafträdern, siehe Foto unten), das auf der Schloßstraße umgesetzt wurde, auch für die Leipziger Straße eingesetzt werden kann, um dort die Geschwindigkeit des PKW-Verkehrs weiter zu drosseln. Im Falle einer positiven Bewertung der Anregung bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Umsetzung.

Begründung:

Die Leipziger Straße ist die von PKW, Fahrradfahrern und Fußgängern am meisten frequentierte Straße im Stadtteil. Solange dem Magistrat offensichtlich der gemeinsame politische Wille fehlt eine autofreie Leipziger Straße zu erproben, sollten Alternativen in Betracht gezogen werden die Leipziger Straße zu entschleunigen. Dies kann durch ein Verbot für PKW zum Überholen von Fahrradfahrern umgesetzt werden. Zumal es auf der schmalen Leipziger Straße häufig nicht möglich ist Mindestabstände für Überholmanöver einzuhalten. Quelle: www.FAZ.netBeratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7074 2021 Die Vorlage OF 1275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)