Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung
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Neues zu Katharinenkreisel per E-MailBegründung
und Betreuung Der Ortsbeirat möge beschlossen, der Bericht des Magistrats B516 wird abgelehnt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass: Klarheit hergestellt wird bzgl. der Nutzung des Mehrzweckraumes durch Anwohner und örtliche Vereine (siehe hierzu eigenständiger Antrag zu 8494) Für ausreichende Stellplätze für PKW inkl. ausreichend Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte gemäß Stellplatzsatzung zu sorgen, was derzeit NICHT der Fall ist (siehe Begründung) die VGF anzuweisen die Haltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Grundschule zu verlegen (Haitestelle: Leonardo-da-Vinci-Allee, Fahrtrichtung stadteinwärts, Bus-Linien: 34, 50, nl) anstatt eine neue Haltestelle zusätzlich einzurichten, die 120m links der Schule liegen wird. Begründung: Mehrzweckraum = Gemeinschaftsraum Siehe hierzu eigenständigen Antrag zu B494. Zwei sich widersprechende Berichte. Stellplätze Im Vortrag des Magistrats M147 wird im Ergänzungsbericht erwähnt, dass Vorgespräche zu Abweichung bzgl. der Steilplätze frühzeitig mit der Bauaufsicht durchgeführt wurden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, warum die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und keine Tiefgarage gebaut wird. Bei Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und gleichzeitigem Betrieb des Kinderhortes mit 100 Plätzen ergibt sich laut Stellplatzsatzung eine Anzahl von insgesamt 22 nachzuweisenden Stellplätzen. Alleine für die 420 Schülerinnen beherbergende Grundschule selbst sind bereits 9 Stellplätze nachzuweisen, darunter eine ausreichende, nicht näher definierte, Zahl von Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte. Durch die geplante Anzahl von 7 Stellplätzen, ohne einen einzigen geeigneten Stellplatz für einen Kraftwagen für Behinderte, wird die laut Stellplatzsatzung geforderte Summe somit selbst !m günstigsten Fall deutlich unterschritten. Die Parkplatzsituation am Rebstock ist bereits jetzt, ohne Grundschule und Parkplatz, unbefriedigend und am Limit. Es ist nicht einzusehen, dass bei öffentlichen Projekten eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung gemacht werden soll während private Bauträger in der unmittelbaren Nachbarschaft diese nicht erhielten. Beispiel: WM Objekt 1,120 Wohnungen und in der Planung nur 117 Stellplätze. Es wurde keine Ausnahme gemacht, die Stellplätze mussten durch Doppelpark-Anlagen nachgewiesen werden, obwohl am Ende die Wohnungsanzahl, auf Grund von Zusammenlegungen, bei tatsächlichen 117 lag und die Parkplätze bis heute nicht alle verkauft sind, Berechnung der Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung: §5 (1) 8.1 -1 Stellplatz je 50 Schüler (Geplant sind 420 Schulplätze, dies entspricht 9 Stellplätzen) §5 (1) 8.4 - 1 Stellplatz je 50 Kinder, mindestens 2 Stellplätze (Geplant 100 Betreuungsplätze = 2 Stellplätze) §5 (1) 5.3 - 1 Stellplatz je 50qm Hallen- oder Nutzfläche (968qm = 20 Stellplätze) Da Turnhalle und Kinderbetreuung nebeneinander laufen wären demnach 22 Stellplätze erforderlich. Alleine für die Grundschule wird die erforderliche Zahl von 9 bereits um 2 unterschritten. Des Weiteren ist der geplante PKW Stellplatz für Personenkraftwagen von Behinderten laut §4 (1) der Stellplatzsatzung mit mindestens 3,5 x 5 Metern anzulegen. Zwar entspricht der geplante Steilplatz in der Länge der Forderung der Stellplatzsatzung, jedoch nicht in der Breite. Bei satzungsgemäßer Breite wird die Zufahrt zu den übrigen Steilplätzen zu eng. Grundsätzlich ist für eine Schule dieser Größenordnung die Forderung der Stellplatzsatzung bereits zu gering bemessen. Bus-Haltestelle Um den Grundschülern das Überqueren der teilweise sehr stark und recht zügig befahrenen Straße Am Römerhof zu ersparen, und somit für mehr Sicherheit für die Grundschüler zu sorgen, erscheint die Verlegung der Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Schule sinnvoll. Auf der Straße Am Römerhof sind im Messeverkehr viele ortsunkundige Verkehrsteilnehmer unterwegs. Die Geschwindigkeit auf dieser vier-spurigen Hauptverkehrsstraße ist recht zügig. Da die nächste Haltestelle bereits am Katharinenkreisel liegt ist die Verlegung der Haltestelle für die Anwohner zumutbar. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Schulkinder den von links herannahenden Bus sehen und losrennen um ihn an der Bushaitesteile Am Römerhof noch zu erwischen. Hierdurch entsteht eine hohe Gefährdung der Schulkinder, in stadtauswärts laufender Richtung befindet sich die Bus-Haitestelle in der Leonardo-Da-Vinci-AI!ee, ebenso wie die Straßenbahnhaitestelle, wodurch die Hauptverkehrsstraße Am Römerhof hier keine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Lediglich im stadteinwärts laufenden Busverkehr ergibt sich die Gefährdungslage. Die Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar vor die Schule wäre auch für eventuelle Fahrten von Schulbussen eine Hälfe, da es ja durchaus sein kann (Inklusion), dass in der barrierefrei gebauten Schule auch Schüler mit Behinderungen (z. B. im Rollstuhl sitzende Kinder) unterrichtet werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle 120 Meter links der Grundschule beseitigt die Gefahrenlage nicht, da die Grundschüler dann immer noch den Bus von links kommen sehen und um ihn zu bekommen dann in Fahrtrichtung über die Kreuzung Am Römerhof rennen werden.
Inhalt
Antrag vom 07.01.2012, OF 122/2
Betreff: Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung Der Ortsbeirat möge beschlossen, der Bericht des Magistrats B516 wird abgelehnt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass: Klarheit hergestellt wird bzgl. der Nutzung des Mehrzweckraumes durch Anwohner und örtliche Vereine (siehe hierzu eigenständiger Antrag zu 8494) Für ausreichende Stellplätze für PKW inkl. ausreichend Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte gemäß Stellplatzsatzung zu sorgen, was derzeit NICHT der Fall ist (siehe Begründung) die VGF anzuweisen die Haltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Grundschule zu verlegen (Haitestelle: Leonardo-da-Vinci-Allee, Fahrtrichtung stadteinwärts, Bus-Linien: 34, 50, nl) anstatt eine neue Haltestelle zusätzlich einzurichten, die 120m links der Schule liegen wird.
Begründung: Mehrzweckraum = Gemeinschaftsraum Siehe hierzu eigenständigen Antrag zu B494. Zwei sich widersprechende Berichte. Stellplätze Im Vortrag des Magistrats M147 wird im Ergänzungsbericht erwähnt, dass Vorgespräche zu Abweichung bzgl. der Steilplätze frühzeitig mit der Bauaufsicht durchgeführt wurden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, warum die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und keine Tiefgarage gebaut wird. Bei Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und gleichzeitigem Betrieb des Kinderhortes mit 100 Plätzen ergibt sich laut Stellplatzsatzung eine Anzahl von insgesamt 22 nachzuweisenden Stellplätzen. Alleine für die 420 Schülerinnen beherbergende Grundschule selbst sind bereits 9 Stellplätze nachzuweisen, darunter eine ausreichende, nicht näher definierte, Zahl von Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte. Durch die geplante Anzahl von 7 Stellplätzen, ohne einen einzigen geeigneten Stellplatz für einen Kraftwagen für Behinderte, wird die laut Stellplatzsatzung geforderte Summe somit selbst !m günstigsten Fall deutlich unterschritten. Die Parkplatzsituation am Rebstock ist bereits jetzt, ohne Grundschule und Parkplatz, unbefriedigend und am Limit. Es ist nicht einzusehen, dass bei öffentlichen Projekten eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung gemacht werden soll während private Bauträger in der unmittelbaren Nachbarschaft diese nicht erhielten. Beispiel: WM Objekt 1,120 Wohnungen und in der Planung nur 117 Stellplätze. Es wurde keine Ausnahme gemacht, die Stellplätze mussten durch Doppelpark-Anlagen nachgewiesen werden, obwohl am Ende die Wohnungsanzahl, auf Grund von Zusammenlegungen, bei tatsächlichen 117 lag und die Parkplätze bis heute nicht alle verkauft sind, Berechnung der Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung: §5 (1) 8.1 -1 Stellplatz je 50 Schüler (Geplant sind 420 Schulplätze, dies entspricht 9 Stellplätzen) §5 (1) 8.4 - 1 Stellplatz je 50 Kinder, mindestens 2 Stellplätze (Geplant 100 Betreuungsplätze = 2 Stellplätze) §5 (1) 5.3 - 1 Stellplatz je 50qm Hallen- oder Nutzfläche (968qm = 20 Stellplätze) Da Turnhalle und Kinderbetreuung nebeneinander laufen wären demnach 22 Stellplätze erforderlich. Alleine für die Grundschule wird die erforderliche Zahl von 9 bereits um 2 unterschritten. Des Weiteren ist der geplante PKW Stellplatz für Personenkraftwagen von Behinderten laut §4 (1) der Stellplatzsatzung mit mindestens 3,5 x 5 Metern anzulegen. Zwar entspricht der geplante Steilplatz in der Länge der Forderung der Stellplatzsatzung, jedoch nicht in der Breite. Bei satzungsgemäßer Breite wird die Zufahrt zu den übrigen Steilplätzen zu eng. Grundsätzlich ist für eine Schule dieser Größenordnung die Forderung der Stellplatzsatzung bereits zu gering bemessen. Bus-Haltestelle Um den Grundschülern das Überqueren der teilweise sehr stark und recht zügig befahrenen Straße Am Römerhof zu ersparen, und somit für mehr Sicherheit für die Grundschüler zu sorgen, erscheint die Verlegung der Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Schule sinnvoll. Auf der Straße Am Römerhof sind im Messeverkehr viele ortsunkundige Verkehrsteilnehmer unterwegs. Die Geschwindigkeit auf dieser vier-spurigen Hauptverkehrsstraße ist recht zügig. Da die nächste Haltestelle bereits am Katharinenkreisel liegt ist die Verlegung der Haltestelle für die Anwohner zumutbar. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Schulkinder den von links herannahenden Bus sehen und losrennen um ihn an der Bushaitesteile Am Römerhof noch zu erwischen. Hierdurch entsteht eine hohe Gefährdung der Schulkinder, in stadtauswärts laufender Richtung befindet sich die Bus-Haitestelle in der Leonardo-Da-Vinci-AI!ee, ebenso wie die Straßenbahnhaitestelle, wodurch die Hauptverkehrsstraße Am Römerhof hier keine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Lediglich im stadteinwärts laufenden Busverkehr ergibt sich die Gefährdungslage. Die Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar vor die Schule wäre auch für eventuelle Fahrten von Schulbussen eine Hälfe, da es ja durchaus sein kann (Inklusion), dass in der barrierefrei gebauten Schule auch Schüler mit Behinderungen (z. B. im Rollstuhl sitzende Kinder) unterrichtet werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle 120 Meter links der Grundschule beseitigt die Gefahrenlage nicht, da die Grundschüler dann immer noch den Bus von links kommen sehen und um ihn zu bekommen dann in Fahrtrichtung über die Kreuzung Am Römerhof rennen werden.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 516 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Dezember 2011BB 516Neubau der Grundschule Rebstock einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet RebstockMagistratsbericht
- 7. Januar 2012Sie sind hierOFOF 122/2Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und BetreuungOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER