Ärztlicher Bereitschaftsdienst fürs Höchster Klinikum
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Höchster Klinikum Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt sich gemeinsam mit allen dafür zuständigen Stellen bei der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass am Klinikum Frankfurt-Höchst ein Ärztlicher Bereitschaftsdienst baldmöglichst eingerichtet wird. Begründung: Ein Hauptgrund des Defizits, das das Klinikum Höchst jedes Jahr erwirtschaftet, ist die außerordentliche Belastung der Notaufnahme durch Patienten, die nur geringe gesundheitliche Beschwerden haben, aber keine Notfälle sind. Da die Leistungen der Notaufnahme nicht adäquat vergütet werden, entsteht bei der Versorgung dieser Patienten dem Klinikum ein Defizit in Millionenhöhe jährlich. Mehr als 40000 Personen werden jährlich in der Notaufnahme versorgt, bei steigender Tendenz. In Höchst möchte man deshalb eine Ärztliche Bereitschaft für Patienten einrichten, die eher ein Fall für den Hausarzt sind und die Notaufnahme den akuten und schweren Fällen vorbehalten. Dafür gäbe es geeignete Räume im Klinikum. Doch bisher wurden entsprechende Vorstöße von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung immer abgelehnt. Als Begründung wird auf die zwei bestehenden Bereitschaften in Frankfurt an der Galluswarte und im Bürgerhospital verwiesen, die eine ausreichende Versorgung für Frankfurt gewährleisten würden. Das wird aber der Situation in Höchst nicht gerecht. Denn tatsächlich kommen eben Patienten zahlreich in das für den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis zentral gelegene Klinikum in Höchst und werden dort auch behandelt. Dafür muss auch eine adäquate Abrechnung für das Klinikum erfolgen können. Und es darf ihm daraus kein Defizit erwachsen. Hier eine Lösung zu finden ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Fusions- und Umstrukturierungspläne von fundamentaler Bedeutung. Gäbe es das geschilderte Defizit nämlich nicht, wäre die wirtschaftliche Lage des Klinikums mit einem Schlag sehr viel besser, als sie zur Zeit dargestellt wird und es müsste auch nicht mehr so viel über unvermeidliche Einschnitte beim Personal, dessen Gehalt usw. diskutiert werden.
Inhalt
Antrag vom 16.10.2014, OF 1178/6
Betreff: Ärztlicher Bereitschaftsdienst fürs Höchster Klinikum
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt sich gemeinsam mit allen dafür zuständigen Stellen bei der Kassenärztlichen Vereinigung dafür einzusetzen, dass am Klinikum Frankfurt-Höchst ein Ärztlicher Bereitschaftsdienst baldmöglichst eingerichtet wird.
Begründung: Ein Hauptgrund des Defizits, das das Klinikum Höchst jedes Jahr erwirtschaftet, ist die außerordentliche Belastung der Notaufnahme durch Patienten, die nur geringe gesundheitliche Beschwerden haben, aber keine Notfälle sind. Da die Leistungen der Notaufnahme nicht adäquat vergütet werden, entsteht bei der Versorgung dieser Patienten dem Klinikum ein Defizit in Millionenhöhe jährlich. Mehr als 40000 Personen werden jährlich in der Notaufnahme versorgt, bei steigender Tendenz. In Höchst möchte man deshalb eine Ärztliche Bereitschaft für Patienten einrichten, die eher ein Fall für den Hausarzt sind und die Notaufnahme den akuten und schweren Fällen vorbehalten. Dafür gäbe es geeignete Räume im Klinikum. Doch bisher wurden entsprechende Vorstöße von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung immer abgelehnt. Als Begründung wird auf die zwei bestehenden Bereitschaften in Frankfurt an der Galluswarte und im Bürgerhospital verwiesen, die eine ausreichende Versorgung für Frankfurt gewährleisten würden. Das wird aber der Situation in Höchst nicht gerecht. Denn tatsächlich kommen eben Patienten zahlreich in das für den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis zentral gelegene Klinikum in Höchst und werden dort auch behandelt. Dafür muss auch eine adäquate Abrechnung für das Klinikum erfolgen können. Und es darf ihm daraus kein Defizit erwachsen. Hier eine Lösung zu finden ist gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über Fusions- und Umstrukturierungspläne von fundamentaler Bedeutung. Gäbe es das geschilderte Defizit nämlich nicht, wäre die wirtschaftliche Lage des Klinikums mit einem Schlag sehr viel besser, als sie zur Zeit dargestellt wird und es müsste auch nicht mehr so viel über unvermeidliche Einschnitte beim Personal, dessen Gehalt usw. diskutiert werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2014Sie sind hierOFOF 1178/6Ärztlicher Bereitschaftsdienst fürs Höchster KlinikumOrtsbeiratsantrag · SPD
- 4. November 2014OAOA 573Ärztlicher Bereitschaftsdienst fürs Höchster KlinikumAnregung
- 19. Dezember 2014OFOF 1229/6Ärztlicher Bereitschaftsdienst Klinikum Höchst - neue EntwicklungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. Januar 2015OAOA 588Ärztlicher Bereitschaftsdienst Klinikum Höchst - neue EntwicklungAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme