Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen Bücherschranks
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen Bücherschranks Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 15 ist nach wie vor für die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks in Nieder-Eschbach. Dieser soll am Nieder-Eschbacher Rathaus, eingebettet in der bereits beschlossenen Umgestaltung des Rathausentrees und Rathausgarten, aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Finanzierung des Bücherschrankes aus dem Ortsbeiratsbudget und des zwischenzeitlich ergangenen Schreibens des Amtes für Straßenbau- und Erschließung, dass der in anderen Stadtteilen im öffentlichen Raum stehende Bücherschrank jetzt über 7000,00 Euro kosten solle, welches dem Ortsbeirat insgesamt als sehr überhöht erscheint, wird daher der Magistrat beauftragt, alternativ örtliche Handwerksbetriebe zu einem Angebot aufzufordern, um einen gesonderten und passenden Bücherschrank für diesen Bereich (auf der Fiskalfläche Rathausgarten) am Rathaus zu entwickeln und anfertigen zu lassen. Zum Kostenrahmen für die Anfertigung, Bau- und Aufstellung eines neu gestalteten Bücherschrankes werden aus dem OBR Budget max. 5.000 Euro bereitgestellt. Eine ggf. notwendige vertretbare Überschreitung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirats.
- Unter Hinweis auf die OM 312 vom 01.07.2017 und der Zwischenstellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016 (ST 1432) wird der Magistrat zudem gebeten, die Kostenermittlung für die Umgestaltung des Rathausgartens baldmöglichst vorzulegen. Bei der Kostenermittlung ist der Standort des vom OBR 15 finanzierten öffentlichen Bücherschrankes jetzt abweichend alternativ auch so zu berücksichtigen, dass dieser möglicherweise als Regalschrank direkt an der Hauswand des Nieder-Eschbacher Rathauses aufgestellt/ggf. angebracht wird. Begründung: Siehe Antragstext. Die bisher zurückgestellten Anträge OF 108/15 und OF 113/5 vom 27.06.2017 werden als erledigt erklärt und durch den gemeinsamen Antrag ersetzt.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2017, OF 114/15
Betreff: Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen Bücherschranks Der Ortsbeirat möge beschließen:
- Der Ortsbeirat 15 ist nach wie vor für die Aufstellung eines öffentlichen Bücherschranks in Nieder-Eschbach. Dieser soll am Nieder-Eschbacher Rathaus, eingebettet in der bereits beschlossenen Umgestaltung des Rathausentrees und Rathausgarten, aufgestellt werden. Vor dem Hintergrund der Finanzierung des Bücherschrankes aus dem Ortsbeiratsbudget und des zwischenzeitlich ergangenen Schreibens des Amtes für Straßenbau- und Erschließung, dass der in anderen Stadtteilen im öffentlichen Raum stehende Bücherschrank jetzt über 7000,00 Euro kosten solle, welches dem Ortsbeirat insgesamt als sehr überhöht erscheint, wird daher der Magistrat beauftragt, alternativ örtliche Handwerksbetriebe zu einem Angebot aufzufordern, um einen gesonderten und passenden Bücherschrank für diesen Bereich (auf der Fiskalfläche Rathausgarten) am Rathaus zu entwickeln und anfertigen zu lassen. Zum Kostenrahmen für die Anfertigung, Bau- und Aufstellung eines neu gestalteten Bücherschrankes werden aus dem OBR Budget max. 5.000 Euro bereitgestellt. Eine ggf. notwendige vertretbare Überschreitung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ortsbeirats.
- Unter Hinweis auf die OM 312 vom 01.07.2017 und der Zwischenstellungnahme des Magistrats vom 17.10.2016 (ST 1432) wird der Magistrat zudem gebeten, die Kostenermittlung für die Umgestaltung des Rathausgartens baldmöglichst vorzulegen. Bei der Kostenermittlung ist der Standort des vom OBR 15 finanzierten öffentlichen Bücherschrankes jetzt abweichend alternativ auch so zu berücksichtigen, dass dieser möglicherweise als Regalschrank direkt an der Hauswand des Nieder-Eschbacher Rathauses aufgestellt/ggf. angebracht wird. Begründung: Siehe Antragstext. Die bisher zurückgestellten Anträge OF 108/15 und OF 113/5 vom 27.06.2017 werden als erledigt erklärt und durch den gemeinsamen Antrag ersetzt.Hauptvorlage: Antrag vom 08.06.2017, OF 108/15 Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2016OFOF 23/15Kauf eines offenen Bücherregals und Neugestaltung des Rathausgartens und Entree am Nieder-Eschbacher Rathaus mit BürgeramtOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Juli 2016OMOM 312Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (mit Bürgeramt) sowie Anschaffung eines BücherschrankesDirektanregung
- 17. Oktober 2016STST 1432Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (mit Bürgeramt) sowie Anschaffung eines BücherschrankesStellungnahme
- 8. Juni 2017OFOF 108/15Keine Anschaffung eines überteuerten Bücherschranks aus den Mitteln des Ortsbeirates 15Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Juni 2017OFOF 113/15Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen BücherschranksOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. August 2017Sie sind hierOFOF 114/15Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen BücherschranksOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 18. August 2017OIBOIB 111Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen BücherschranksBudget-Initiative
- 16. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 70 WochenSTST 2051Neugestaltung des Rathausgartens und Entrees am Nieder-Eschbacher Rathaus (Bürgeramt) mit Beibehaltung der Erstellung eines öffentlichen BücherschranksStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme