Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)
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Breslauer Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.04.2026.
- Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Mörfelder Landstraße/Feuerwache hier: Mehrkostenvorlage17.04.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Brückenbauarbeiten Mörfelder Landstraße27.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Der Presse war zu entnehmen, dass die Mörfelder Landstraße aufgrund von Brückenbauarbeiten der Deutschen Bahn zwischen B26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Breslauer Straße per E-MailBegründung
Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, die Pflasterung des Bürgersteiges mit "Edalith" - auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199 - 201 bis Nr. 203 - 205 - auf Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude der "Lebenshilfe e. V." - unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie in der ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt wurde. Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. In der durch den Ortsbeirat veranlassten ST 516 aus OM 946 und OF 259/5 vom November 2016 wurde ausgeführt, dass "Im Zuge der im Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...) diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten "Edalith" versehen (...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen) und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, dass Vertrauen der Bürger*innen in die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen.
Inhalt
Antrag vom 29.12.2018, OF 1110/5
Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II) Vorgang: OM 946/16 OBR 5; ST 516/17 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf, die Pflasterung des Bürgersteiges mit "Edalith" - auf Höhe Mörfelder Landstraße Nr. 199 - 201 bis Nr. 203 - 205 - auf Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße Nr. 179b, unmittelbar vor dem Gebäude der "Lebenshilfe e. V." - unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße Nr. 175 umgehend zu veranlassen, so wie in der ST 516 bereits für den Sommer 2017 zugesagt wurde.
Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehhilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. In der durch den Ortsbeirat veranlassten ST 516 aus OM 946 und OF 259/5 vom November 2016 wurde ausgeführt, dass "Im Zuge der im Jahr 2011 durchgeführten Gehwegsanierung im Bereich der Mörfelder Landstraße von Stresemannallee bis zur Breslauer Straße (...) diese Stellen nicht gepflastert werden (konnten), da die direkt darunter liegenden Baumwurzeln dies nicht zulassen. (...) Im Sommer 2017 werden die unbefestigten Bereiche mit dem mittlerweile etablierten "Edalith" versehen (...)". Diese Aufbringung von "Edalith" ist an den genannten Stellen bislang noch immer nicht erfolgt (siehe Abbildungen) und sollte umgehend nachgeholt werden. Es braucht nicht betont zu werden, dass die Nichteinhaltung gemachter Zusagen durch den Magistrat geeignet ist, dass Vertrauen der Bürger*innen in die Funktionsfähigkeit einer demokratisch verfassten Kommunalverwaltung zu schwächen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2016OFOF 259/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2016OMOM 946Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeDirektanregung
- 3. März 2017STST 516Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2018Sie sind hierOFOF 1110/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019OMOM 4090Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Direktanregung
- 29. April 2019Antwort des Magistrats · nach 128 WochenSTST 764Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme