Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße
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Mörfelder Landstraße Der Magistrat veranlasst die Pflasterung des Bürgersteiges
- auf Höhe Mörfelder Landstraße 199/201 bis 203/205 (Abb. 1)
- auf Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße 179b (unmittelbar vor dem Gebäude der "Lebenshilfe eV", Abb. 2)
- unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße 175 Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Die Gründe hierfür erschließen sich den Anwohnern und Passanten ganz und gar nicht. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. . . .
Inhalt
Antrag vom 11.11.2016, OF 259/5
Betreff: Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße Der Magistrat veranlasst die Pflasterung des Bürgersteiges
- auf Höhe Mörfelder Landstraße 199/201 bis 203/205 (Abb. 1)
- auf Höhe des Hauses Mörfelder Landstraße 179b (unmittelbar vor dem Gebäude der "Lebenshilfe eV", Abb. 2)
- unmittelbar vor der Fußgängerampel auf Höhe der Mörfelder Landstraße 175
Begründung: Die durchgängige Pflasterung des Bürgersteiges der Mörfelder Landstraße ist an den genannten Stellen unterbrochen. Stattdessen ist der Gehweg mit festgestampfter Erde belegt. Die Gründe hierfür erschließen sich den Anwohnern und Passanten ganz und gar nicht. Diesem Zustand muss umgehend Abhilfe geschaffen werden, da dieser Abschnitt vor allem bei Regen nur unter Zumutungen zu passieren ist. Für behinderte Menschen mit Gehilfen wie Rollatoren und Rollstühlen, aber auch für Mütter mit Kinderwagen gilt dies bei entsprechender Witterungslage besonders. . . .Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 11. November 2016Sie sind hierOFOF 259/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. November 2016OMOM 946Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeDirektanregung
- 3. März 2017Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 516Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder LandstraßeStellungnahme
- 29. Dezember 2018OFOF 1110/5Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Ortsbeiratsantrag · SPD
- 18. Januar 2019OMOM 4090Pflasterung des Bürgersteigs an der Mörfelder Landstraße (II)Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme