Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?

Vorlagentyp: OFSPD
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Atzelbergplatz — 16 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Atzelbergplatz per E-Mail

Begründung

Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen? Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 In der Frankfurter Rundschau vom 04.04.2012 war in dem Artikel "Kein Markt - keine Wohnungen" u. a. folgendes zu lesen: ""Nun werden wir dort auch keine Wohnungen bauen", teilte ABG-Chef Frank Junker auf FR-Anfrage mit und deutete an, dass sich der Investor von dem Gelände, das die Kirchengemeinde veräußern möchte, nun wohl zurückziehen wird." Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich die ABG Holding aus der geplanten Wohnbebauung auf dem vorgenannten Gelände zurückziehen will?
  2. Ist dieser beabsichtigte Rückzug mit dem Magistrat abgestimmt?
  3. Gibt es Überlegungen von Seiten des Magistrats, die geplante Wohnbebauung sowie den Bau des sog. "Leuchtturms" komplett zu streichen? Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 wurde zwar der ursprünglich geplante Lebensmittel-Supermarkt gestrichen, aber die Planungen zur Wohnbebauung und zum Bau des sog. "Leuchtturms" am Rande des Atzelbergplatzes beibehalten. Der Ortsbeirat 11 hält weiterhin an der Wohnbebauung und dem Bau des sog. "Leuchtturms" fest.

Inhalt

Antrag vom 10.04.2012, OF 111/11

Betreff: Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen? Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 In der Frankfurter Rundschau vom 04.04.2012 war in dem Artikel "Kein Markt - keine Wohnungen" u. a. folgendes zu lesen: ""Nun werden wir dort auch keine Wohnungen bauen", teilte ABG-Chef Frank Junker auf FR-Anfrage mit und deutete an, dass sich der Investor von dem Gelände, das die Kirchengemeinde veräußern möchte, nun wohl zurückziehen wird."

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat,

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich die ABG Holding aus der geplanten Wohnbebauung auf dem vorgenannten Gelände zurückziehen will?
  2. Ist dieser beabsichtigte Rückzug mit dem Magistrat abgestimmt?
  3. Gibt es Überlegungen von Seiten des Magistrats, die geplante Wohnbebauung sowie den Bau des sog. "Leuchtturms" komplett zu streichen? Begründung: Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 wurde zwar der ursprünglich geplante Lebensmittel-Supermarkt gestrichen, aber die Planungen zur Wohnbebauung und zum Bau des sog. "Leuchtturms" am Rande des Atzelbergplatzes beibehalten. Der Ortsbeirat 11 hält weiterhin an der Wohnbebauung und dem Bau des sog. "Leuchtturms" fest.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2012Sie sind hier
    OFOF 111/11Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. April 2012VV 337Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Anfrage
  3. 9. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1047Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 10 · 16.04.2012
TO I, TOP 12
Angenommen
Auskunftsersuchen V 337 2012 Die Vorlage OF 111/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
1 CDUFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen 1 CDU und FDP (=Ablehnung); bei Enthaltung 4 CDU

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen