Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1047
Betreff: Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen? Nach derzeitigem Kenntnisstand finden aktuell keine weiteren Verhandlungsgespräche zwischen der Maria-Rosenkranz-Gemeinde und der ABG Frankfurt Holding GmbH zum Erwerb und der künftigen Bebauung des Grundstücks statt. Auf Grundlage der neuen Beschlusslage zur Streichung des geplanten Lebensmittelmarktes erarbeitet der Magistrat neue Konzeptideen für das Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde. Konkrete Aussagen hierzu können zum derzeitigen Zeitpunkt nicht getroffen werden, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. An der Planung des "Leuchtturmgebäudes" auf der Liegenschaft wird seitens des Magistrats jedoch weiter festgehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. April 2012OFOF 111/11Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 16. April 2012VV 337Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Anfrage
- 9. Juli 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1047Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab