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Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?

Vorlagentyp: V
13 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.04.2012, V 337 entstanden aus Vorlage: OF 111/11 vom 10.04.2012

Betreff: Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen? Vorgang: M 92/11; OA 138/12 OBR 11 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten:

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass sich die ABG Holding aus der geplanten Wohnbebauung auf dem vorgenannten Gelände zurückziehen will?
  2. Ist dieser beabsichtigte Rückzug mit dem Magistrat abgestimmt?
  3. Gibt es Überlegungen von Seiten des Magistrats, die geplante Wohnbebauung sowie den Bau des sogenannten "Leuchtturms" komplett zu streichen? Begründung: In der Frankfurter Rundschau vom 04.04.2012 war in dem Artikel "Kein Markt - keine Wohnungen" unter anderem folgendes zu lesen: ""Nun werden wir dort auch keine Wohnungen bauen", teilte ABG-Chef Frank Junker auf FR-Anfrage mit und deutete an, dass sich der Investor von dem Gelände, das die Kirchengemeinde veräußern möchte, nun wohl zurückziehen wird." Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.03.2012 wurde zwar der ursprünglich geplante Lebensmittel-Supermarkt gestrichen, aber die Planungen zur Wohnbebauung und zum Bau des sogenannten "Leuchtturms" am Rande des Atzelbergplatzes beibehalten. Der Ortsbeirat hält weiterhin an der Wohnbebauung und dem Bau des sogenannten "Leuchtturms" fest. Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. April 2012OFOF 111/11Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 16. April 2012Sie sind hier
    VV 337Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?
    Anfrage
  3. 9. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1047Will die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding GmbH die geplanten Wohnungen auf dem Gelände der Maria-Rosenkranz-Gemeinde in Seckbach nicht mehr bauen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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