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Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
29 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

werden - Stadtklima schützen! Vorgang: B 145/19 Der Ortsbeirat wolle beschließe: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt so zu überarbeiten, dass Vorgärten mit viel Grün und ausschließlich auf Erdboden gestaltet werden müssen. Kies und Schotterflächen mit ein paar Einzelpflanzen dazwischen oder gar Folien sollen nicht mehr zulässig sein.
  2. Der Magistrat möge die in seinem Bericht B 145 vom 3.5.2019 angekündigten Kontrollen der bisher bestehenden Vorgartensatzung deutlich beschleunigen und schnellstens auch im Ortsbezirk 6 flächendeckend kontrollieren.
  3. Das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf", mit dem die Stadt Frankfurt neu angelegte Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünungen, Investitionen zur Verschattung von Gebäuden (z. B. Bäume, Pergolen, Sonnensegel) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, sowie die Installation öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen fördert, ist stärker zu bewerben und ausdrücklich auch auf die Gestaltung von Vorgärten auszulegen. Begründung: Kiesbeete, Schotterflächen und kaum Platz für Pflanzen und Blumen - sogenannte Steingärten kommen immer mehr in Mode und sind leider auch in Frankfurt immer häufiger zu finden. Die Besitzer hoffen, sich Arbeit bei der Pflege dieser Vorgärten sparen zu können. Doch die Auswirkungen auf das Stadtklima sind negativ. Die Steingärten heizen sich auf, es entsteht keine Verdunstungskälte mehr. Frankfurt wird im Sommer sowieso schon viel zu warm, jede neue Versiegelung in Vorgärten trägt hierzu negativ bei. Außerdem wird der Lebensraum für Vögel und Insekten weiter eingeschränkt. Einige Städte in Hessen gehen nun gegen die umstrittenen Stein- und Schottergärten vor. In Hanau und Fulda wurden beispielsweise Bebauungspläne entsprechend angepasst. Kassel und Wiesbaden planen Überarbeitungen ihrer Satzungen. Wiesbaden habe bereits seit Ende der siebziger Jahre eine Vorgartensatzung, die eine qualitätsvolle gärtnerische Gestaltung der Vorgärten zum Ziel gehabt habe, wird ein Sprecher der Stadt in Medien zitiert: "Da zum damaligen Zeitpunkt aber wohl niemand damit rechnete, dass es einmal Mode werden könnte, seinen Garten überwiegend zu schottern, blieb in der Vorgartensatzung ein gewisser Interpretationsfreiraum." An einer Anpassung der Vorgartensatzung werde in Wiesbaden deshalb derzeit gearbeitet. Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt stammt ebenfalls aus den 1970iger Jahren und wurde seit 1979 nicht mehr verändert. Es ist nun an der Zeit, eine Aktualisierung vorzunehmen. Leider wird aber auch gegen Verstöße gegen die bestehende Vorgartensatzung derzeit nur zögerlich vorgegangen. Das im Bericht B 145 vom 3.5.2019 angedeutete Tempo der Überprüfungen ist nicht geeignet, eine angemessene Verbesserung der Situation zu erreichen. Im Bericht B 145 heißt es: "Der Magistrat wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8864, aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seit Mitte 2011 erfolgt die Umsetzung dieses politischen Auftrages. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die Überprüfungen stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Die Kontrollen erfolgen derzeit ausschließlich im Stadtteil Rödelheim und dauern fort." Eine deutliche Beschleunigung dieser Kontrollen ist notwendig. Das Förderprogramm der Stadt Frankfurt "Frankfurt frischt auf" ist vorbildlich und sollte ausgeweitet werden. Laut Pressebericht im Mai 2019 wurden seit dem Start des Förderprogramms im Jahre 2018 30 Projekte umgesetzt. Das ist sehr zu begrüßen, andererseits aber weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein, wie man während der Hitzewellen des Sommers 2019 feststellen konnte. Das Förderprogramm sollte viel stärker bekannt gemacht werden, und es sollte auch auf Vorgärten ausgeweitet werden.

Inhalt

Antrag vom 28.07.2019, OF 1087/6

Betreff: Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen! Vorgang: B 145/19 Der Ortsbeirat wolle beschließe: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt so zu überarbeiten, dass Vorgärten mit viel Grün und ausschließlich auf Erdboden gestaltet werden müssen. Kies und Schotterflächen mit ein paar Einzelpflanzen dazwischen oder gar Folien sollen nicht mehr zulässig sein.
  2. Der Magistrat möge die in seinem Bericht B 145 vom 3.5.2019 angekündigten Kontrollen der bisher bestehenden Vorgartensatzung deutlich beschleunigen und schnellstens auch im Ortsbezirk 6 flächendeckend kontrollieren.
  3. Das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf", mit dem die Stadt Frankfurt neu angelegte Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünungen, Investitionen zur Verschattung von Gebäuden (z. B. Bäume, Pergolen, Sonnensegel) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum, sowie die Installation öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen fördert, ist stärker zu bewerben und ausdrücklich auch auf die Gestaltung von Vorgärten auszulegen. Begründung: Kiesbeete, Schotterflächen und kaum Platz für Pflanzen und Blumen - sogenannte Steingärten kommen immer mehr in Mode und sind leider auch in Frankfurt immer häufiger zu finden. Die Besitzer hoffen, sich Arbeit bei der Pflege dieser Vorgärten sparen zu können. Doch die Auswirkungen auf das Stadtklima sind negativ. Die Steingärten heizen sich auf, es entsteht keine Verdunstungskälte mehr. Frankfurt wird im Sommer sowieso schon viel zu warm, jede neue Versiegelung in Vorgärten trägt hierzu negativ bei. Außerdem wird der Lebensraum für Vögel und Insekten weiter eingeschränkt. Einige Städte in Hessen gehen nun gegen die umstrittenen Stein- und Schottergärten vor. In Hanau und Fulda wurden beispielsweise Bebauungspläne entsprechend angepasst. Kassel und Wiesbaden planen Überarbeitungen ihrer Satzungen. Wiesbaden habe bereits seit Ende der siebziger Jahre eine Vorgartensatzung, die eine qualitätsvolle gärtnerische Gestaltung der Vorgärten zum Ziel gehabt habe, wird ein Sprecher der Stadt in Medien zitiert: "Da zum damaligen Zeitpunkt aber wohl niemand damit rechnete, dass es einmal Mode werden könnte, seinen Garten überwiegend zu schottern, blieb in der Vorgartensatzung ein gewisser Interpretationsfreiraum." An einer Anpassung der Vorgartensatzung werde in Wiesbaden deshalb derzeit gearbeitet. Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt stammt ebenfalls aus den 1970iger Jahren und wurde seit 1979 nicht mehr verändert. Es ist nun an der Zeit, eine Aktualisierung vorzunehmen. Leider wird aber auch gegen Verstöße gegen die bestehende Vorgartensatzung derzeit nur zögerlich vorgegangen. Das im Bericht B 145 vom 3.5.2019 angedeutete Tempo der Überprüfungen ist nicht geeignet, eine angemessene Verbesserung der Situation zu erreichen. Im Bericht B 145 heißt es: "Der Magistrat wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8864, aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seit Mitte 2011 erfolgt die Umsetzung dieses politischen Auftrages. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die Überprüfungen stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Die Kontrollen erfolgen derzeit ausschließlich im Stadtteil Rödelheim und dauern fort." Eine deutliche Beschleunigung dieser Kontrollen ist notwendig. Das Förderprogramm der Stadt Frankfurt "Frankfurt frischt auf" ist vorbildlich und sollte ausgeweitet werden. Laut Pressebericht im Mai 2019 wurden seit dem Start des Förderprogramms im Jahre 2018 30 Projekte umgesetzt. Das ist sehr zu begrüßen, andererseits aber weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein, wie man während der Hitzewellen des Sommers 2019 feststellen konnte. Das Förderprogramm sollte viel stärker bekannt gemacht werden, und es sollte auch auf Vorgärten ausgeweitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Mai 2019BB 145Durchsetzung der Vorgartensatzung der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
  2. 28. Juli 2019Sie sind hier
    OFOF 1087/6Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen!
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 13. August 2019OAOA 438Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen! Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 145Anregung
  4. 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 443Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 33 · 13.08.2019
TO I, TOP 41
Angenommen
Anregung OA 438 2019 Die Vorlage OF 1087/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor unter Ziffer 2. die dem Wort "Kontrollen" folgenden Worte beginnend mit "der bisher bestehenden . ." durch die Worte "auf den Ortsbezirk 6 ausweiten und mitzuteilen, wann die Kontrollen stattfinden werden" ersetzt werden.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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