Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen! Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 145
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 13.08.2019, OA 438 entstanden aus Vorlage: OF 1087/6 vom 28.07.2019
Betreff: Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen! Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 145 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt so zu überarbeiten, dass Vorgärten mit viel Grün und ausschließlich auf Erdboden gestaltet werden müssen. Kies und Schotterflächen mit ein paar Einzelpflanzen dazwischen oder gar Folien sollen nicht mehr zulässig sein.
- Der Magistrat wird gebeten, die in seinem Bericht vom 03.05.2019, B 145, angekündigten Kontrollen auf den Ortsbezirk 6 auszuweiten und mitzuteilen, wann die Kontrollen stattfinden werden.
- Das Förderprogramm "Frankfurt frischt auf", mit dem die Stadt Frankfurt neu angelegte Dach-, Fassaden- und Hinterhofbegrünungen, Investitionen zur Verschattung von Gebäuden (z. B. Bäume, Pergolen, Sonnensegel) mit Wirkung auf den öffentlichen Raum sowie die Installation öffentlich zugänglicher Trinkbrunnen fördert, ist stärker zu bewerben und ausdrücklich auch auf die Gestaltung von Vorgärten auszulegen. Begründung: Kiesbeete, Schotterflächen und kaum Platz für Pflanzen und Blumen - sogenannte Steingärten kommen immer mehr in Mode und sind leider auch in Frankfurt immer häufiger zu finden. Die Besitzer hoffen, sich Arbeit bei der Pflege dieser Vorgärten sparen zu können. Doch die Auswirkungen auf das Stadtklima sind negativ. Die Steingärten heizen sich auf, es entsteht keine Verdunstungskälte mehr. Frankfurt wird im Sommer sowieso schon viel zu warm, jede neue Versiegelung in Vorgärten trägt hierzu negativ bei. Außerdem wird der Lebensraum für Vögel und Insekten weiter eingeschränkt. Einige Städte in Hessen gehen nun gegen die umstrittenen Stein- und Schottergärten vor. In Hanau und Fulda wurden beispielsweise Bebauungspläne entsprechend angepasst. Kassel und Wiesbaden planen Überarbeitungen ihrer Satzungen. Wiesbaden habe bereits seit Ende der Siebzigerjahre eine Vorgartensatzung, die eine qualitätsvolle gärtnerische Gestaltung der Vorgärten zum Ziel gehabt habe, wird ein Sprecher der Stadt in Medien zitiert: "Da zum damaligen Zeitpunkt aber wohl niemand damit rechnete, dass es einmal Mode werden könnte, seinen Garten überwiegend zu schottern, blieb in der Vorgartensatzung ein gewisser Interpretationsfreiraum." An einer Anpassung der Vorgartensatzung werde in Wiesbaden deshalb derzeit gearbeitet. Die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt stammt ebenfalls aus den 1970er-Jahren und wurde seit 1979 nicht mehr verändert. Es ist nun an der Zeit, eine Aktualisierung vorzunehmen. Leider wird aber auch gegen Verstöße gegen die bestehende Vorgartensatzung derzeit nur zögerlich vorgegangen. Das im Bericht B 145 vom 03.05.2019 angedeutete Tempo der Überprüfungen ist nicht geeignet, eine angemessene Verbesserung der Situation zu erreichen. Im Bericht B 145 heißt es: "Der Magistrat wurde gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8864, aufgefordert, verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen. Seit Mitte 2011 erfolgt die Umsetzung dieses politischen Auftrages. Um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren, erfolgen die Überprüfungen stadtteilweise und flächendeckend nach Straßenzügen. Die Kontrollen erfolgen derzeit ausschließlich im Stadtteil Rödelheim und dauern fort." Eine deutliche Beschleunigung dieser Kontrollen ist notwendig. Das Förderprogramm der Stadt Frankfurt "Frankfurt frischt auf" ist vorbildlich und sollte ausgeweitet werden. Laut Pressebericht im Mai 2019 wurden seit dem Start des Förderprogramms im Jahre 2018 30 Projekte umgesetzt. Das ist sehr zu begrüßen, andererseits aber weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein, wie man während der Hitzewellen des Sommers 2019 feststellen konnte. Das Förderprogramm sollte viel stärker bekannt gemacht werden, und es sollte auch auf Vorgärten ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter WestenHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 145
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2019BB 145Durchsetzung der Vorgartensatzung der Stadt FrankfurtMagistratsbericht
- 28. Juli 2019OFOF 1087/6Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. August 2019Sie sind hierOAOA 438Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen! Bericht des Magistrats vom 03.05.2019, B 145Anregung
- 22. November 2019Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 443Vorgärten müssen wieder grüner werden - Stadtklima schützen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (B 145 = Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (B 145 = Kenntnis, OA 438 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B 145 = Zurückweisung, OA 438 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren)